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Freitag, August 17, 2012

Es war einmal eine Pflasterstraße...

Es ist vorbei... Alles Engagement der Woseriner Bürger und externer Verbündeter hat nichts genutzt. Nichts genutzt hat der Nachweis von falschen Gutachten (die auf falschen Methoden aufbauten), nichts genutzt haben zutreffende Gutachten, weil sie "weggewogen" wurden, nichts genutzt haben die Hinweise auf die Verschwendung öffentlicher Mittel und die diesbezügliche Kritik des Bundes der Steuerzahler...

Heute berichtet die SVZ , dass das große Schlachten Mitte September beginnen wird. Wer zuvor noch einen Blick auf das 150 Jahre alte Denkmal werfen will, muss sich also beeilen!

Acht Leserbriefe zum SVZ-Artikel, in dem ausschließlich die Borkower Bürgermeisterin (und bekennende Pflasterstraßengegenerin - obwohl sie die Straße gar nicht benutzt) zu Wort kommt, sind hier nachzulesen:

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HEIKO HEIMLICH 17.08.2012 11:25

Vom Himmel gefallene Sterntaler?

Wo kommen die 790000 Euro her? Ist die Gemeinde nicht pleite? Es heißt, dass sie nicht einmal ihren Eigenanteil zahlen kann. Wer sponsert hier? Nur, um ein intaktes, funktionstüchtiges Denkmal zu vernichten. Zur Erinnerung: Die Reparatur der Lindensträße würde schlichte 50.000 Euro kosten.

Wer wirft statt dessen das Zehnfache aus dem Fenster und zerstört damit auch noch Identität?

Es wäre sehr hilfreich, wenn die SVZ die fehlenden Hintergrundinformationen nachliefern könnte.

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KAIN FROSCH 17.08.2012 18:19

Nur nicht vernünftig werden!

Es ist nicht zu fassen - trotz aller guten Argumente (auch hier in den Leserkommentaren) wird also die Woseriner Lindenstraße liquidiert. Die wirklich guten Argumente finden sich zusammenfassend auf www.warnow-bote.de/warnow-blog/archives/2012/05/entry_90.html (Warum? )

Was ich wirklich nicht verstehe: Herr Beitin kann schreiben, gut schreiben. Kann er nicht oder will er nicht auch recherchieren? Oder ist er zu feige oder darf er nur die Meinung der Bürgermeisterin kolportieren? In jedem Fall schade, denn er könnte ein wirklich guter Journalist werden/sein.

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HERBERT PAUL 19.08.2012 12:31

Umwege???

Die SVZ berichtet, dass der Landwirtschaftbetrieb, der von Neu Woserin gesehen auf der anderen Seite des Dorfes seine Stallanlage betreibt, große Umwege in Kauf nehmen müsse.

Dieser Landwirtschaftsbetrieb, die Marktfrucht und Rinderzucht GmbH Borkow, gehört neben acht anderen (die unter www.gut-sternberg.de aufgelistet sind) Herrn Dr. Martin Rethmann. Er bewirtschaftet in M-V rund 7000 ha. „Nebenbei“ ist er Aufsichtsratsvorsitzender der RETHMANN AG & Co. KG (http://de.wikipedia.org/wiki/Rethmann) und Aufsichtsratmitglied der Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG Kiel.

Dr. Martin Rethmann ist auch der Hauptbegünstigste des Bodenordnungsverfahrens, in dessen Rahmen und mit dessen Finanzierungsinstrumenten der Straßenbau ausser- und innerörtlich erfolgt.

Die jetzige Wegeverbindung zwischen Borkow (dem Hauptsitz der Marktfrucht und Rinderzucht GmbH) und der relativ kleinen Stallanlage in Woserin ist vom Wegebau zwischen Neu-Woserin und Woserin nicht betroffen, auch wenn der SVZ-Artikel etwas anderes suggeriert. Die jetzige Zuwegung von Borkow nach Woserin wird im Rahmen der aktuellen Straßenbauaktivitäten nicht angefaßt. Mehr noch, sie soll im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens an Dr. Martin Rethmann übertragen werden.

Für die Zuwegung vom südlichen Ortseingang Woserin bis zur Stallanlage sollte während der innerörtlichen Straßenbaumaßnahmen eine Umgehungsstraße gebaut werden, auch für den Schulbus und die Anlieger. Diese „Baustraße“ könnte auch an Stelle des innerörtlichen Neubaues errichtet und dauerhaft betrieben werden – eine Idee, die sehr früh schon von Dr. Martin Rethmann geäußert wurde. Warum diese Baustraße im SVZ-Artikel nicht genannt wird, bleibt im Dunkeln.

Ebenso merkwürdig erscheint mir, dass die Mitglieder des Vereins für den Pflasterstraßenerhalt völlig verstummt sind. Wer hat ihnen den Schneid abgekauft und zu welchem Preis?

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RICHARD RUßWURM 19.08.2012 15:19

Kaputter Granit?

Die Steine, die außerorts liegen, sind teilweise noch so gut, dass sie im Ort wieder verbaut werden sollen, teilt uns Herr Beitin von der SVZ mit. Wirklich erstaunlich! Innerörtlich in der Lindenstraße sind unbehauene kleine Feldsteine, sog. Lesesteine, verbaut. Außerörtlich zwischen Woserin und Neu Woserin besteht die Straße aus geschlagenen Granitsteinen. Eigentlich weiß jeder noch so tumbe Mitmensch, dass Granit kaum verwittert, weder als Feldstein noch aus im Steinbruch gewonnenen und danach geschlagenen Steinen. Sie sind auch Fahrzeugbelastungen gewachsen, selbst Panzer könnten sie zwar aus dem Verbund lösen und dadurch die Straße schwer beschädigen, aber nicht die Steine selbst zertrümmern. Was also will uns Herr Beitin mit seinem Satz wohl sagen?

Etwas ganz anderes ist es mit der Wiederverwendbarkeit. Nach den heute gültigen Straßenbauregeln müssen auch die Steine von neuen Kopfsteinpflasterstraßen ein bestimmtes Mindestmaß haben, das die Steine der Lindenstraße wohl nicht alle erreichen.

Es gibt aber auch noch eine andere Erklärung für den eingangs genannten, merkwürdigen Satz. Dem Vernehmen nach wollte oder will noch die Gemeinde diejenigen Pflastersteine verkaufen, die übrigbleiben – um ihre Gemeindekasse aufzubessern. Das gibt man offenbar ungern zu, weil es doch heftig an die DDR-Praxis erinnert. Damals wurden Pflasterstraßen aufgenommen und die Steine an westdeutsche Kommunen verkauft, die damit ihre Altstädte aufwerteten. Was früher aus purer Devisennot geschah und dennoch schwer zu rechtfertigen ist, sollte heutzutage tabu sein. Unter anderem deshalb, weil sonst die Rechten auch hier den Heimatbegriff zu stark besetzen könnten. Insofern würde mich interessieren, wie eigentlich Herr Olaf Lorenz, Mitglied der LINKEN und Gemeindevertreter, zum Woseriner Straßenbau im allgemeinen und zum Steineverkauf im besonderen steht.

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CLAUS-PETER SPUHN 20.08.2012 15:20

Aufträge vergeben für Straßenbau

Die Darstellung kann ich nur sehr schwer nachvollziehen.

Die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme in Woserin soll daran liegen, dass festgestellt wurde, dass die außer Orts liegenden Steine zur Pflasterung in der Lindenstraße in Woserin verwendet werden können.

Im Grunde ist es so, dass bereits mit der Planung recherchiert wird, ob dieses Pflaster verwendet werden kann oder nicht.

Andererseits wird dargestellt, dass die Pflasterung sehr zeitaufwendig ist, da das Pflaster 14 Tage liegen soll, ehe es eingeschlämmt wird.

Alleine bei diesen beiden Darstellungen muss ich mich fragen, ist das Vorhaben durch Laien vorbereitet worden oder stellt es eine Übungsaufgabe für Politiker dar.

Insofern muss ich klarstellen, dass für die Pflasterung der Lindenstraße die notwendigen fachlich fundierten Untersuchungen zur Bewertung einer Sanierung der historischen Pflasterstraße in der Vorbereitung nicht erfolgten.

Nach den durchgeführten Untersuchungen war der Boden ausreichend tragfähig und wasserdurchlässig. Das hätte eine fachgerechte Sanierung bei weiteren notwendigen Untersuchungen möglich machen können.

Offenbar gibt es sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in der Gemeinde Borkow ausreichend Geld , um es ausgeben zu müssen. Um es klar auszudrücken, es handelt sich um Geldverschwendung und um eine nicht notwendige Belastung der Anlieger.

Wenn dann noch dargestellt wird, dass es sich um eine beginnende Sanierung im denkmalgeschützten Bereich handelt, dann frage ich mich, was das sein soll. Ist ein Neubau geplant oder eine Sanierung ? Oder will man über den Begriff der Sanierung lediglich darstellen, dass man etwas im Sinne der Bürger und des Denkmalschutzes tut. Ohne den Inhalt von Neubau und Sanierung zu verstehen.

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GüNTER HERING 21.08.2012 11:52

Diese Kritik sehr ernst nehmen!

Den vorstehenden Leserkommentar sollte man SEHR ERNST NEHMEN (die anderen natürlich auch)! Herr Dipl.-Ing. (FH) Claus-Peter Spuhn ist nicht nur Freier Sachverständiger für Natursteinpflaster und betreibt das Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Natursteinpflaster. Er ist auch Vorsitzender des "Forum Natursteinpflaster e.V." (http://www.forum-natursteinpflaster.de/). Dieser Verein vergibt auch ein QS-Zeichen, ein Qualitätszeichen für Natursteinpflasterarbeiten. Nicht irgendwie, sondern dieser Eignungsnachweis wird durch das Berufsförderungswerk e.V. des Bauindustrieverbandes Berlin - Brandenburg e.V. unterstützt. Der Bauindustrieverband im Nachbarland ist nicht irgendwer!

Bange Frage an den Auftraggeber, die Gemeinde Borkow: Besitzt die beauftragten Firma in Bützow und ihr Unterauftragnehmer in Güstrow das QS-Zeichen oder einen adäquaten Nachweis für die notwendige Sachkunde?

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M. ILDENITZ 21.08.2012 19:13

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." Vaclav Havel

Zumindest die Gewissheit, dass der Diskurs über den Umgang mit unseren Kulturgütern Sinn hat, kann den Kritikern der sich nun abzeichnenden Lösung keiner streitig machen.

Mit der Auftragsvergabe sind die Befürworter der von der Kommune geplanten Lösung zwar fast am Ziel. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die ganze Angelegenheit ein juristisches Nachspiel haben wird. Wenn sich nämlich bei einer gerichtlichen Prüfung des Vorgangs herausstellen sollte, dass die Kommune die vorliegenden Alternativvorschläge garnicht ernsthaft geprüft hat und damit den Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der durchgeführten Baumaßnahme nicht überzeugend führen kann, dann dürfte es der Verwaltung nicht so leicht fallen gerichtsfeste Bescheide über fällige Straßenausbaubeiträge zu erstellen.

Man darf also weiter gespannt sein.

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JAN-L. BAUDITZ 22.08.2012 21:08

Pflasterstraße weg - cui bono ? - und die Förderrichtlinien des Landes

nach meiner Kenntnis hat der örtliche „Verein zum Erhalt und zur Sanierung der Woseriner Pflasterstraße e.V.“ seinen langjährigen Widerstand gegen die Vernichtung der Lesesteinstraße in diesem Jahr aufgegeben. Wer sollte dann bei Erhebung der Staßenausbaubeiträge dagegen klagen?

Wenn die Kommune und die in ihrem Auftrag handelnden Ämter in ihrer Entscheidungsautonomie dann mehr Geld ausgeben als sie eigentlich zur Verfügung haben ist hinterher nur leider ein Denkmal der mecklenburgischen Kulturlandschaft verschwunden.

Erstmal platt gemacht - stuckelt nicht mehr so und man kann schneller fahren...

Wenn Fachleute (siehe Dipl.-Ing. Claus-Peter Spuhn) für die Instandhaltung der Straße wesentlich weniger Kosten veranschlagen frage ich (als Ortsfremder) mich was ist eigentlich der Zweck dieser erheblichen finanziellen Ausgabe - Cui bono?

Warum ist eigentlich die Landesregierung bereit die Gesamtkosten von 790.000€ mit erheblichen Zuschüssen zu fördern, wenn es Alternativen gibt?

Da ist doch die Förderrichtlinie nicht gesund!!!

Liebe Parlamentarier, es ist das Geld der Landeskinder und die Kulturschaft des Landes!

Warum ist die Straße, wenn es um eine hohe Investition geht nun kein Denkmal mehr?

Irgendwie wurde das Ganze passend gemacht... nur für wen eigentlich?

Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht nicht zu erklären.

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Einige Nachbemerkungen seitens des Warnow-Blog

Unmittelbar nachdem der Leserkommentar von M. Ildenitz eingestellt war, wurde der SVZ-Artikel aus dem Online-Angebot entfernt. Obwohl weit ältere stehen blieben. Wer seit dem 22.8. den eingangs von uns gesetzten Link nutzt, kann also bestenfalls noch lesen: "Der gewünschte Artikel steht leider nicht mehr zur Verfügung". Merkwürdigerweise blieben (zunächst) die Leserkommentare stehen (wie lange wohl - aber das muss nicht beunruhigen, weil sie jetzt hier im Blog verfügbar sind).

Ob das schnelle Entfernen des Artikels etwas mit dem gewichtigen Hinweis von M. Ildenitz zu tun hat? Wenn schon die Pflasterstraße nicht mehr zu retten ist, müssen die Anlieger nicht auch noch die Straßenausbaubeiträge akzeptieren. Ildenitz hat durchaus recht - die Gemeinde wird nicht nachweisen können, dass die Baumaßnahme wirtschaftlich und angemessen ist. Gerichtsfeste Bescheide über fällige Straßenausbaubeiträge sind also kaum möglich! Wenn sich aber alle Betroffenen ducken, statt jetzt schon anzumerken, dass sie in jedem Fall gegen den Bescheid klagen werden, dann ist ihnen nicht zu helfen.

Wir haben den SVZ-Artikel selbst hier gespiegelt.

Aktuelle Informationen aus Woserin besagen, dass

  • der Schulbus nicht mehr an die bisherigen Haltestelle anfährt, dies aber nicht bekannt gegeben wurde, so dass die Schulkinder zunächst umsonst warteten und nur durch das beherzte Eingreifen einer Einwohnerin die Situation gerettet wurde,
  • es bislang keine "Baustraße" als Ersatz für den innerörtlichen Straßenbau gibt, was insbesondere die sieben Gewerbetreibenden im Ort erheblich verunsichert,
  • dafür aber nach einem der Leserbriefschreiber gefahndet wird, weil sein Beitrag beleidigend oder ähnlich sein soll...
Posted by Dr. Günter Hering at 18:10
Edited on: Mittwoch, August 29, 2012 12:47
Categories: Bürgerschaftliches Engagement, Denkmale, Kommunales, Kulturlandschaft, Pflasterstrassen, Straßenbau

Mittwoch, August 15, 2012

Verbesserte Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien

Vom aktuellen Marktanreizprogramm profitieren!

Das Bundesumweltministerium erhöht die Förderung für Investitionen im Marktanreizprogramm (MAP). Dies gilt für Heizungen, Warmwasserbereitungsanlagen sowie zur Kälte- oder Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Gerade für kleine thermische Solaranlagen verbessern sich die Fördersätze deutlich. Die neuen Förderrichtlinien gelten ab dem 15. August 2012.

In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie kleinere öffentliche und gewerblichen Objekte über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Große Gebäude und Gebäude für die gewerbliche Nutzung werden durch das Programm „Erneuerbare Energien Premium“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.

Bislang bezuschusste der Bund die Installation von thermischen Solaranlagen – z. B. bei der Heizungssanierung – mit rund 1.500 Euro. Künftig erhält ein Eigenheimbesitzer für die gleiche Solaranlage rund 2.000 Euro. Auch die Industrie profitiert von den neuen Regelungen: Zuschüsse bis zu 50 Prozent werden gezahlt, wenn ein Teil der benötigten Prozesswärme mit Hilfe von Solarkollektoren klimafreundlich erzeugt wird. Zwar sind Solarsysteme inzwischen auch für den industriellen Bereich technisch ausgereift und verfügbar, kamen bislang wegen relativ hoher Investitionskosten und konkurrierender Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen daher eher selten zum Einsatz.

Erhöhte Zuschüsse des BAFA

Bei thermischen Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.

Die Bonusförderung wird erweitert: Belohnt werden besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken mit einem Bonus von 500 Euro, wenn sie gleichzeitig eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung nutzen. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Hier beträgt die Förderung pro Anlage 500 Euro, wenn ein neuer Pufferspeicher vorhanden ist.

Neu ist auch die Förderung größerer Anlagen ab 20 m2 bei Neubauten. Bisher waren diese nur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mindestens 500 m2 möglich. Ein weiterer Bonus in Höhe von 500 Euro ist möglich, wenn die Solarthermieanlage mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage kombiniert wird.

50 statt 30 Prozent Tilgungszuschuss (KfW)

Die KfW erhöht den Tilgungszuschuss für große Solarthermieanlagen (ab 40 m2) von bisher 30 auf 50 Prozent, wenn sie überwiegend Prozesswärme oder solare Kälte erzeugen. Ab sofort sind auch große Wärmepumpen ab einer Leistung von 100 kW im Neubau förderfähig.

Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Künftig werden nicht nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2012 sind beim BAFA sowie in Kürze unter www.energiefoerderung.info des BINE Informationsdienstes in der Rubrik „Förderprogramme des Bundes“ erhältlich.

Quelle: BINE -News vom 09.08.2012 (http://www.bine.info/hauptnavigation/publikationen/news/news/vom-aktuellen-marktanreizprogramm-profitieren/?artikel=2299)

Montag, August 13, 2012

Genehmigungsverfahren von Tiermastanlagen

Tiermastanlagen werden in Mecklenburg-Vorpommern sehr schnell und oft auch ohne Örfentlichkeitsbeteiligung genehmigt (siehe auch hier im Blog: Demokratie ist, wenn die Behörde im Alleingang entscheidet!? 

Die gerichtliche Entscheidung in Bayern kann daher auch hier in M-V von Wert sein. Wir zitieren nachstehend aus dem europaticker.de:

"Hähnchenmast im Ampertal gestoppt - BUND gewinnt Klage vor Bayerischem VWG

Seit 19.06. ist es endgültig: Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (VG München) vom 27.03.2012 in der Klage des BN gegen den Freistaat Bayern wegen der Genehmigung eines Hähnchenmaststalles mit fast 40.000 Masthähnchen in Zolling, Lkr. Freising, ist rechtskräftig.

„Das Gericht ist ganz klar unserer Argumentation gefolgt, dass die Auswirkungen der Anlage auf das angrenzende FFH-Gebiet Ampertal nicht ausreichend bzw. falsch geprüft worden sind und der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes daher aufzuheben ist.“ freuen sich Manfred Drobny, Geschäftsführer des BN Freising, und Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin des BN für Südbayern. Sie hatten den BN zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Ulrich Werner in der Verhandlung vertreten.

„Das VG hat für künftige Verfahren unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung des BVerwG klare Kriterien für die Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung formuliert.“ freut sich Rechtsanwalt Werner. Damit hat das Urteil auch grundsätzliche Bedeutung für sämtliche Genehmigungsverfahren von Mastanlagen in der Nähe von europaweit geschützten Gebieten (Natura 2000).

Der BN lehnt derartige Mastanlagen und Massentierhaltung generell ab. In der Klage hatte der BN vor allem Formfehler in der Planung, insbesondere das Fehlen einer Prüfung der Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet Ampertal mit seinen Auwäldern, Gewässern und Wiesen gerügt. Ebenso fehlte eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Über die Abluft und das Grundwasser können hier verbotene erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere durch zu hohe Stickstoffmengen erfolgen. Die Anlage liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet und konnte nur durch eine fragwürdige Privilegierung ausnahmsweise erlaubt werden.

Das Gericht hat sich im wesentlichen auf den weitreichendsten Punkt konzentriert und klargestellt, dass die vorgelegten Unterlagen den Anforderungen an eine korrekte FFH-Verträglichkeitsprüfung bei weitem nicht entsprechen. Zu den weiteren Kritikpunkten des BN an der fachlich fehlerhaften Einschätzung der Stickstoffempfindlichkeit von Lebensräumen, der Berechnungsmethode und dem Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung enthält das Urteil daher keine Aussagen.

Massentierhaltung ist in den meisten Fällen eine sehr umweltbelastende Form der Landwirtschaft, die den Kriterien einer nachhaltigen Produktion nur selten genügen. Fäkalien werden in großen Mengen auf die Felder gebracht, das Grundwasser damit belastet und die Abluft besteht aus aggressiven und stark düngenden Stickstoffverbindungen. Darüber hinaus ist der Tierschutz oft sehr bescheiden. Unser Bundesverband BUND deckte erst kürzlich die damit verbundenen Gefahren auf: Das Fleisch ist in hohem Maße mit Antibiotika belastet – eine Gefahr nicht nur für die Umwelt sondern auch für den Menschen, weil so resistente Keime gezüchtet werde."

erschienen am: 2012-06-27 im europaticker (http://www.umweltruf.de/news/111/news3.php3?nummer=3767)

Am Rande erscheint pikant, dass der Antragsteller für die 40.000er Anlage hauptberuflich bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) arbeitet. Er wollte den Hähnchenmast-Betrieb als Nebenerwerb führen.

Donnerstag, August 09, 2012

„Unsere Bahn soll weiterfahren!“

Die Warnowregion verfügt zwar kaum noch über Eisenbahnstrecken. Aber das, was in unserer Region bereits geschehen ist, muss sich ja andernorts nicht auch noch wiederholen. Deshalb veröffentlichen wir nachstehend einen Aufruf zur Teilnahme an einer Petition gegen weitere Streckenstilllegungen in M-V.

„Unsere Bahn soll weiterfahren!“

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 plant das Verkehrsministerium Mecklenburg- Vorpommern die Streichung von zahlreichen Bahnverbindungen. Vorgesehen sind Taktausdünnungen sowie die Abbestellung einzelner Züge, manche Linien sollen sogar komplett eingestellt werden.

Diese Entscheidung wird voraussichtlich gefällt, ohne den Landtag darüber abstimmen zu lassen und geht somit an großen Teilen der Öffentlichkeit vorbei.

Betroffene dieser Einsparungen sind vor allem Schüler_innen, Studierende, Auszubildende, Arbeitnehmende, Senior_innen sowie die ehrenamtlich Tätigen und die Tourismusbranche unseres Landes. Wir setzen uns als Bündnis verschiedener Jugendorganisationen für den Erhalt der Bahnverbindungen in größtmöglichem Umfang ein. Wir fordern das Verkehrsministerium zur Kompromissbereitschaft auf. Das beinhaltet, dass wir anstelle von relativen Durchschnittszahlen eine genaue Zählung der Fahrgäste jedes Zuges erwarten. Damit würde sichergestellt, dass Verbindungen, die vor allem von Berufspendler_innen und Schüler_innen genutzt werden, in Stoßzeiten erhalten blieben.

Die Bahn stellt nämlich vor allem in Mecklenburg-Vorpommern eine ganz besondere Art der öffentlichen Daseinsvorsorge dar. In einem Flächenland wie dem Unseren ist es absolut notwendig, durch die Bahn mit einem Mindestmaß an Mobilität ausgestattet zu werden, da die Arbeitswege bei uns besonders lang sind. Auch kulturelle Einrichtungen, Schulen, Berufsschulen oder Ärztehäuser sind häufig schlecht von den Dörfern Mecklenburg-Vorpommerns zu erreichen, weshalb die Bahn hier eine besonders wichtige Aufgabe wahrnimmt.

Die ausfallenden Verbindungen sind aus unserer Sicht kaum durch den Nahverkehr zu ersetzen, da vor allem der Arbeitsweg dadurch um ein Vielfaches länger wird. Auszubildende haben keine andere Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz oder ihre Berufsschule zu erreichen, weil sie häufig zu jung für den Erwerb eines Führerscheins sind und zudem nicht über die finanziellen Möglichkeiten für die Anschaffung eines Autos verfügen. Vor allem sie sind durch die Kürzungen betroffen, zumal viele Ausbildungsplätze für Jugendliche aus ländlichen Regionen aufgrund mangelnder Mobilität gar nicht mehr in Frage kommen werden. Mit dem Erhalt der Bahnverbindungen im größtmöglichen Umfang kann aus unserer Sicht einer Verschärfung der voranschreitenden „Landflucht“ in Mecklenburg-Vorpommern entgegengewirkt werden.

„Unsere Bahn soll weiterfahren“ ist deshalb der Name unserer Kampagne, die durch die Unterstützung vieler betroffener und interessierter Bürger_innen stärker wird und damit die Einflussnahme auf das Verkehrsministerium erhöht. Wir kämpfen gemeinsam für unsere Bahnstrecken. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für unsere Mobilität. Es gilt, den möglichen Beschluss des Ministeriums gemeinsam zu kippen.

Beim Bündnis “Unsere Bahn soll weiterfahren!” handelt es um einen Zusammenschluss unterschiedlicher Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern:

  • DGB Jugend Mecklenburg-Vorpommer
  • Jusos Mecklenburg-Vorpommer
  • EVG Jugend M-
  • Linksjugend ['solid] M
  • BDP – Bund deutscher Pfadfinder M
  • Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommer
  • und andere

Weitere Infos unter Facebook: http://www.facebook.com/weiterfahren

Petition: http://openpetition.de/petition/online/unsere-bahn-soll-weiterfahren

Montag, August 06, 2012

Demokratie ist, wenn die Behörde im Alleingang entscheidet!?

Die Mecklenburg-Vorpommern News (www.mvpo.de) berichten heute unter anderem über eine Wesentliche Änderung einer bestehenden Milchviehanlage in Horst bei Bützow

Bützow/MVPO Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Meiners-Hobel GbR in 18246 Bützow, Ortsteil Horst, beabsichtigt, die in der Gemeinde Bützow, Gemarkung Bützow, Flur 2, Flurstücke 44 - 48, gelegene Milchviehanlage wesentlich zu ändern.

Die Änderung besteht im Wesentlichen aus der

  • Errichtung eines Milchviehstalles (302 TP),
  • eines Abkalbe-/Krankenstalles (24 TP),
  • eines Melkhauses mit Verbinder,
  • eines Güllebehälters mit 3 694 m³ Fassungsvermögen
  • sowie einer abflusslosen Grube,
  • einer Vorgrube für Gülle,
  • einer Versickerungsmulde einschließlich Tierplatzverschiebungen.

Das Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 5 in Verbindung mit der Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Quelle: MVPO Landesdienst red/sn, 06.08.2012 07:59 Uhr

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So weit die MVPO-Informationen.

Es läuft wie immer:

  1. Eine vorgesehene Erweiterung (um immerhin 326 Tierplätze) wird zur "Änderung" verniedlicht.
  2. Die "Vorprügung des Einzelfalls" (!) führt zu dem routinemäßigen Ergebnis, "dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
  3. "Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar."

Mitsprache (oder auch nur Nachfrage) der Kommune(n) und Bürger sind also wie immer auf Null gesetzt. Investor und Behörde klären alles unter sich. Und wie immer ist es die Regel, nicht der behauptete "Einzelfall".

Gründe für Nachfragen gäbe es genug. Allein die geplante Versickerungsmulde wird zu unvermeidbaren Grundwasserbelastungen führen, selbst wenn sie nur für Regenwasser geplant ist - denn in und neben einer Tierhaltungsanlage gibt es kein unbelastetes Regenwasser!

Was nutzt uns da die Backhaus-Webseite (Unsere Landesregierung wird basisdemokratisch)?

Donnerstag, August 02, 2012

Energie in M-V: Das Online-Forum zur Bürgerbeteiligung online

Bürgerbeteiligung, Teil zwei: Nachdem Ende Juni vier Regionalkonferenzen den Auftakt zur Erarbeitung eines Landesenergieplans gebildet hatten, ging am Montag (30.07.2012) das Online-Forum des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung zur Bürgerbeteiligung online. Unter mitreden.mv-regierung.de können interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen, Vorstellungen aber auch Bedenken äußern.

"Ich lade alle Interessierten herzlich ein, sich an der Erarbeitung des Landesenergieplans zu beteiligen. Ich möchte einen breiten Diskussionsprozess unter Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger, an dessen Ende ein umfassendes Gesamtkonzept für die Energiepolitik unseres Landes stehen soll", betont Energieminister Volker Schlotmann (SPD, Foto).

Nur bis zum 31. August besteht die Möglichkeit, nach der Anmeldung die gleichen Themen online zu diskutieren, die auch bei den vier Regionalkonferenzen aufgerufen waren. Dabei handelt es sich um die Themenfelder:

  • Akzeptanz für Energieanlagen und Netzausbau
  • Bürgerbeteiligung inner- und außerhalb der Genehmigungsverfahre
  • Finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Energieanlage
  • Erneuerbare Energien und Tourismu
  • Energieeinsparung und Energieeffizienz

Die Notwendigkeit der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz sind unstrittig. Doch über den Weg dorthin im Land gilt es zu diskutieren.

Nach den erfolgreichen Regionalkonferenzen, an denen insgesamt über 600 Menschen teilgenommen haben, bietet die Online-Beteiligung eine zusätzliche Möglichkeit, die Menschen im Land in den Prozess der Erarbeitung des Landesenergieplans einzubeziehen. "Die Ideen, Vorstellungen und auch Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zu erfassen ist dringend notwendig, um den öffentlichen Rückhalt für die Energiewende zu festigen", so Minister Schlotmann abschließend.

Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V; MVPO Schwerin red/nmp