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Mittwoch, August 15, 2012

Verbesserte Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien

Vom aktuellen Marktanreizprogramm profitieren!

Das Bundesumweltministerium erhöht die Förderung für Investitionen im Marktanreizprogramm (MAP). Dies gilt für Heizungen, Warmwasserbereitungsanlagen sowie zur Kälte- oder Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Gerade für kleine thermische Solaranlagen verbessern sich die Fördersätze deutlich. Die neuen Förderrichtlinien gelten ab dem 15. August 2012.

In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie kleinere öffentliche und gewerblichen Objekte über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Große Gebäude und Gebäude für die gewerbliche Nutzung werden durch das Programm „Erneuerbare Energien Premium“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.

Bislang bezuschusste der Bund die Installation von thermischen Solaranlagen – z. B. bei der Heizungssanierung – mit rund 1.500 Euro. Künftig erhält ein Eigenheimbesitzer für die gleiche Solaranlage rund 2.000 Euro. Auch die Industrie profitiert von den neuen Regelungen: Zuschüsse bis zu 50 Prozent werden gezahlt, wenn ein Teil der benötigten Prozesswärme mit Hilfe von Solarkollektoren klimafreundlich erzeugt wird. Zwar sind Solarsysteme inzwischen auch für den industriellen Bereich technisch ausgereift und verfügbar, kamen bislang wegen relativ hoher Investitionskosten und konkurrierender Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen daher eher selten zum Einsatz.

Erhöhte Zuschüsse des BAFA

Bei thermischen Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.

Die Bonusförderung wird erweitert: Belohnt werden besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken mit einem Bonus von 500 Euro, wenn sie gleichzeitig eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung nutzen. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Hier beträgt die Förderung pro Anlage 500 Euro, wenn ein neuer Pufferspeicher vorhanden ist.

Neu ist auch die Förderung größerer Anlagen ab 20 m2 bei Neubauten. Bisher waren diese nur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mindestens 500 m2 möglich. Ein weiterer Bonus in Höhe von 500 Euro ist möglich, wenn die Solarthermieanlage mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage kombiniert wird.

50 statt 30 Prozent Tilgungszuschuss (KfW)

Die KfW erhöht den Tilgungszuschuss für große Solarthermieanlagen (ab 40 m2) von bisher 30 auf 50 Prozent, wenn sie überwiegend Prozesswärme oder solare Kälte erzeugen. Ab sofort sind auch große Wärmepumpen ab einer Leistung von 100 kW im Neubau förderfähig.

Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Künftig werden nicht nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2012 sind beim BAFA sowie in Kürze unter www.energiefoerderung.info des BINE Informationsdienstes in der Rubrik „Förderprogramme des Bundes“ erhältlich.

Quelle: BINE -News vom 09.08.2012 (http://www.bine.info/hauptnavigation/publikationen/news/news/vom-aktuellen-marktanreizprogramm-profitieren/?artikel=2299)