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Dienstag, September 17, 2013

Jetzt Heizung modernisieren – BAFA-Gutscheinaktion unterstützt Energieberatung mit zusätzlichen 250 Euro

Der Sommer liegt in den letzten Zügen – an die bevorstehende Heizperiode mag kaum einer denken. Dabei ist jetzt, in den heizfreien Monaten, ein idealer Zeitpunkt, um sich von einem Fachbetrieb des Sanitär-, Heizungs und Klima-Handwerks (SHK) beraten zu lassen. Selbst wenn die Heizung noch funktioniert: Alte Heizungen nutzen den eingesetzten Brennstoff wesentlich schlechter als beipsielsweise moderne Erdgas-Brennwertkessel.

Ab einem Alter von 15 Jahren lohnt sich eine Modernisierung allemal, so die Faustregel. Wer sich schnell entscheidet, kann dank einer Gutscheinaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zusätzlich sparen.

Bisher wurde eine Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal 400 Euro bezuschusst. Jetzt startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Sonderaktion zur Energieberatung vor Ort: Die ersten 1.000 Antragsteller erhalten zusätzlich zur aktuellen Förderung eine Gutschrift von 250 Euro, die nach erfolgter Beratung durch einen qualifizierten Energieberater direkt an den Antragsteller ausgezahlt wird. So kann die Vor-Ort-Beratung insgesamt mit bis zu 650 Euro bezuschusst werden. Die Aktion läuft längstens bis zum 31.12.2013. Wer sich beraten lassen möchte, muss den dafür erforderlichen Gutschein unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung abrufen.

Der bestinvestierte Modernisierungs-Euro ist laut der Initiative Zukunft ERDGAS der für Heizungstechnik. Alle wichtigen Informationen rund um den Heizungsaustausch bietet die Aktion für Heizungmodernisierung „Ich mach‘ das jetzt!“. Unter www.moderneheizung. de können Interessenten nicht nur ihr persönliches Einsparpotenzial errechnen und sich über Fördermittel informieren. Eine umfangreiche Datenbank mit bundesweit mehr als 6.000 registrierten SHK-Fachbetrieben, hilft bei der Auswahl eines Heizungsexperten in der näheren Umgebung.

Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/r/13/?http%3a%2f%2fwww.haustechnikdialog.de%2fNews%2f15031%2fJetzt-Heizung-modernisieren-BAFA-Gutscheinaktion-unterstuetzt-Energieberatung-mit-zusaetzlichen-250-Euro

Mittwoch, Januar 23, 2013

Hingehen! 1. Goldberger Gewerbemesse zu Energieeinsparung und erneuerbaren Energien“

Einladung

„1. Goldberger Gewerbemesse zu Energieeinsparung und erneuerbaren Energien“

Samstag 26.01.2013, 10:00-17:00 Uhr, Turnhalle der Grundschule „John Brinkmann“

Goldberger Betriebe und Unternehmen der Region zeigen ihr Leistungsangebot:

  • Energiesparende Heizungssysteme
  • Innen- und Außendämmung
  • Intelligente Elektrotechnik zur Energieeinsparung
  • Solarenergie
  • Solarthermie
  • ökologische Baustoffe
  • Energieeffiziente Fenster- und Türen
  • u.a.

Weitere Informationen zu:

  • Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Verbraucherzentrale MV
  • Sparkasse Parchim-Lübz

Infostände:

  • Naturpark
  • WEMAG
  • Regionale Energie MV
  • Bioenergiedörfer

Ab 10:30 spielt die Musikschule Fröhlich auf und ab 14:00 laden die Aussteller zu Kaffee und Kuchen ein

Veranstalter: Arbeitskreis Erneuerbare Energien der Stadtvertretung Goldberg

Mittwoch, August 15, 2012

Verbesserte Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien

Vom aktuellen Marktanreizprogramm profitieren!

Das Bundesumweltministerium erhöht die Förderung für Investitionen im Marktanreizprogramm (MAP). Dies gilt für Heizungen, Warmwasserbereitungsanlagen sowie zur Kälte- oder Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Gerade für kleine thermische Solaranlagen verbessern sich die Fördersätze deutlich. Die neuen Förderrichtlinien gelten ab dem 15. August 2012.

In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie kleinere öffentliche und gewerblichen Objekte über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Große Gebäude und Gebäude für die gewerbliche Nutzung werden durch das Programm „Erneuerbare Energien Premium“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.

Bislang bezuschusste der Bund die Installation von thermischen Solaranlagen – z. B. bei der Heizungssanierung – mit rund 1.500 Euro. Künftig erhält ein Eigenheimbesitzer für die gleiche Solaranlage rund 2.000 Euro. Auch die Industrie profitiert von den neuen Regelungen: Zuschüsse bis zu 50 Prozent werden gezahlt, wenn ein Teil der benötigten Prozesswärme mit Hilfe von Solarkollektoren klimafreundlich erzeugt wird. Zwar sind Solarsysteme inzwischen auch für den industriellen Bereich technisch ausgereift und verfügbar, kamen bislang wegen relativ hoher Investitionskosten und konkurrierender Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen daher eher selten zum Einsatz.

Erhöhte Zuschüsse des BAFA

Bei thermischen Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.

Die Bonusförderung wird erweitert: Belohnt werden besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken mit einem Bonus von 500 Euro, wenn sie gleichzeitig eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung nutzen. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Hier beträgt die Förderung pro Anlage 500 Euro, wenn ein neuer Pufferspeicher vorhanden ist.

Neu ist auch die Förderung größerer Anlagen ab 20 m2 bei Neubauten. Bisher waren diese nur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mindestens 500 m2 möglich. Ein weiterer Bonus in Höhe von 500 Euro ist möglich, wenn die Solarthermieanlage mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage kombiniert wird.

50 statt 30 Prozent Tilgungszuschuss (KfW)

Die KfW erhöht den Tilgungszuschuss für große Solarthermieanlagen (ab 40 m2) von bisher 30 auf 50 Prozent, wenn sie überwiegend Prozesswärme oder solare Kälte erzeugen. Ab sofort sind auch große Wärmepumpen ab einer Leistung von 100 kW im Neubau förderfähig.

Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Künftig werden nicht nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2012 sind beim BAFA sowie in Kürze unter www.energiefoerderung.info des BINE Informationsdienstes in der Rubrik „Förderprogramme des Bundes“ erhältlich.

Quelle: BINE -News vom 09.08.2012 (http://www.bine.info/hauptnavigation/publikationen/news/news/vom-aktuellen-marktanreizprogramm-profitieren/?artikel=2299)

Mittwoch, Mai 30, 2012

Warum?

Nach dem wirklich ganz besonderen Konzert am Pfingstmontag in Woserin (Einladung zu einem besonderen Konzert in Woserin ), für das man den Künstlern und dem Veranstalter nicht genug danken kann, gehen einem wieder die alten, neuen Gedanken zur Woseriner Pflasterstraße im Kopf herum, vor allem aber die Frage:

Warum eigentlich soll die historische Kopfsteinpflasterstraße in Woserin um jeden Preis beseitigt werden?

Seit mehr als 12 Jahren will die Gemeinde Borkow, zu der Woserin gehört, ein Asphaltband durchs Dorf legen. Seit gut 12 Jahren wehrt sich der ortsansässige Verein „Verein zum Erhalt und zur Sanierung der Woseriner Pflasterstraße e.V.“ (nachstehend kurz „Verein“ genannt) gegen das Vorhaben. Bislang ohne aufzugeben, wenngleich nicht immer mit glücklicher Hand. Dennoch, das Vorhaben scheiterte bislang nur am Geld, nicht an den guten Argumenten für die Pflasterstraße. Jetzt aber stehen 500.000 € für einen Neubau zur Verfügung, jetzt wird das Denkmal liquidiert!

Ist ja auch logisch:

  1. Die Pflasterstraße ist 150 Jahre alt und lebt noch immer, eine Asphaltstraße hält nur 15 Jahre (wenn sie gut gemacht wird).

  2. Dafür kostet der Neubau einer nur 15 Jahre haltenden Asphaltstraße zehnmal mehr als die Reparatur der Pflasterstraße – die danach länger als 15 Jahre lang nicht mehr repariert werden müsste.

Wer verantwortet eigentlich solchen Unsinn? Die Fördermittel dürfen nur für einen Neubau, nicht aber für die Reparatur eingesetzt werden. Nicht einmal dann, wenn durch die Reparatur ein Denkmal erhalten (und eine längere Nutzungsdauer als beim Neubau erreicht) wird. Noch einmal gefragt: Wer verantwortet eigentlich solchen Unsinn?

„Natürlich“ werden die Anlieger, die den Neubau nicht wollen, auch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Dem Vernehmen nach kommt ein Gesamtbetrag von 50.000 bis 100.000 € zusammen.

Damit sind wir bei alternativen Lösungen:

  1. Die Anwohner sind grundsätzlich bereit, der Gemeinde Gelder in Höhe ihre Straßenausbaubeiträge zur Reparatur der Pflasterstraße zur Verfügung zu stellen. Sollte das Geld wider Erwarten nicht reichen, will der Verein zusätzlich nichtstaatliche Fördermittel einwerben.

  2. Für die Neubauvariante soll zeitweilig eine Umgehungsstraße um das Dorf herum gebaut werden, weil während der Bauzeit die jetzige Straße nicht benutzbar ist. Nach Fertigstellung des Neubaus wird die Umgehungsstraße wieder zurückgebaut.

    Kluge Leute sagen: Spart das Geld für den Rückbau der zeitweiligen Umgehungsstraße und für den Neubau der Dorfstraße ein und realisiert dafür die Umgehungsstraße als dauerhafte Lösung! Das spart nicht nur sehr viel Geld und erhält die Dorfstraße in ihrem derzeitigen Zustand, sondern nimmt zugleich den Durchgangsverkehr (hauptsächlich landwirtschaftliche Fahrzeuge) aus dem Ort heraus.

    Die Befürworter des innerörtlichen Straßenneubaus dürften jetzt entgegnen, das ginge nicht, weil die zeitweilige Umgehungsstraße ja über Ackerland verlaufe und dies wieder verfügbar werden müsse. Dem sei erwidert, dass das Bodenordnungsverfahren „Kobrow“ (aus dem auch die 500.000 € für den Straßenneubau stammen) so umfangreich ist, dass sich bei gutem Willen ganz gewiss eine Lösung für die Trasse der Umgehungstrasse finden läßt.

  3. Die Kommune wird eine Lösung nach (2) schon deshalb ablehnen, weil sie dann sowohl für die alte Dorfstraße als auch für die Umgehungsstraße zuständig ist, also zwei statt nur einer Straße unterhalten muss. Stimmt aber nicht, denn der Verein hat bereits signalisiert, dass er bereit wäre, die jetzige Dorfstraße zu kaufen. Wenn man daran denkt, dass es in vielen Neubaugebieten Privatstraßen gibt, ist das gar keine ausgefallene Idee, im Gegenteil eine echte Win-Win-Situation: Die Gemeinde hat eine neue Straße, die Anwohner behalten ihre geliebte Pflasterstraße, das Denkmal bleibt erhalten und die Gemeinde hat sogar noch Geld in der Kasse.

Wenn es trotz der vorstehenden und weiterer guter Argumente zu einer Vernichtung der historischen Kopfsteinpflasterstraße kommt, dann gibt es auf die eingangs gestellte Frage (Warum eigentlich soll die historische Kopfsteinpflasterstraße in Woserin um jeden Preis beseitigt werden?) nur eine einzige, ein-eindeutige Antwort: Weil die Interessen der Tiefbauer stärker wiegen als jede Vernunft.
Manches Herrliche der Welt
ist in Krieg und Streit zerronnen,
wer beschützet und erhält,
hat das schönste Los gewonnen.
Goethe

Mehr zum Thema "Woseriner Pflasterstraße" findet sich - auch - hier auf diesem Blog (wir empfehlen, die Beiträge in chronologischer Reihenfolge zu lesen):

Weiterhin beziehen sich auch die Beiträge "Datenautobahn statt Asphaltstraßen" auch auf das Woseriner Dilemma:

Donnerstag, Mai 10, 2012

Erneuerbare, regionale Energie II: Ein Jahr nach dem Schwaaner Statement

Rund ein Jahr nach dem Schwaaner Statement (Erneuerbare, regionale Energien: I. Vor einem Jahr: Schwaaner Bedenken zum Ökostrom ) fand am 28.4.2012 in der Pfarrschene Zernin die Veranstaltung"Sonne, Wind und mehr" statt. Es ging um Informationen zur naturverträglichen Nutzung regenerativer Energien in MV. Veranstalter war das Netzwerk Regionale Energie M-V (www.regionale-energie-mv.de) in Kooperation mit dem Coaching (Bio)Energiedörfer.

Der Grundtenor klingt zwar eindeutig positiver als in Schwaan, aber bis zur Umsetzung scheint es dennoch ein weiter Weg.

"Wir kommen nicht vorbei an den alternativen Energien", sagte beispielsweise Eckhard Krüger, Vorsteher im Amt Bützower Land. Er sei seit langem Verfechter von allem, was die Bioenergie voran bringt. Die Kommunen müssen an der Wertschöpfung teilhaben. Es ist nicht akzeptabel, dass nur einige wenige an den Gewinnen partizipieren. So weit die Theorie.

Praktisch ging es auf der Veranstaltung (auch) um die Anfertigung von Machbarkeitsstudien für die Anwendung regenerativer Energien in den Orten. Da gab es dann mehrheitlich Offenbarungseide:

„Wenn auch niemand die Notwendigkeit so einer Studie in Frage stellt, so war doch unter den Bürgermeistern der einheitliche Tenor, dass dafür einfach kein Geld da sei. 'Ich hab’ nicht mal 100 Euro für ein Dorffest, wo soll ich da die 14 000 Euro hernehmen, die unsere Machbarkeitsstudie fürs Energiedorf kosten würde?' meint der Bürgermeister von Tarnow, Ingolf Sander. Auch Jürgenshagens Bürgermeisterin Elfriede Schmidt sieht dies so: 'Wir wissen heute schon, dass wir kein Geld haben, womit wir die Studie bezahlen können'" (SVZ). Einzig die Gemeinde Zepelin konnte bislang die 4000 Euro Eigenanteil aufbringen – wohlgemerkt als Eigenanteil, die Gesamtkosten für die Studie des recht kleinen Ortes Zepelin liegen offenbar deutlich höher!

Woraus sich für uns drei Fragen ergeben:

1. Wenn schon die Machbarkeitsstudien so teuer sind, wie und durch wen soll denn dann die Umsetzung finanziert werden? Anders gefragt: Wenn für die Umsetzung an externe Investoren gedacht wird, warum dann die Machbarkeitsstudie ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanzieren und nicht auch den potentiellen Investor einbeziehen?

2. Welche Wirkung können – quasi flächenhaft angestrebte – Machbarkeitsstudien haben, wenn sie offen lassen, wie die Umsetzung stattfinden kann? Die Situation erinnert ein wenig an die Nachwendezeit. Damals gab es ein sehr effizientes Förderprogramm für kommunale Umweltberatungen. Das DIFU als Fördermittelverwalter achtete sehr auf Beratungsqualität. Es half nichts, nach unserer Kenntnis wurde zumindest im Bützower Raum keine der erbrachten Beratungsleistungen umgesetzt.

3. Warum wirbt die neu gegründete Genossenschaft der Bioenergiedörfer für die Machbarkeitsstudien? Wenn (wie bisher) die ANE-Berater mit ihrem Coaching für Bioenergiedörfer (www.nachhaltigkeitsforum.de) dafür werben, dann leuchtet das ein. Aber die Genossenschaft der (potentiellen) örtlichen Bioenergiegenossenschaften? Sollte sie nicht eher bzw. in Arbeitsteilung mit den ANE-Beratern sogar ausschließlich umsetzungsorientiert arbeiten? Auf ihrer Webseite (www.bedeg.de) nennt sie als Schwerpunkt die Projektentwicklung und Dienstleistungen (während des Betriebes), vermenguliert das dann aber in anderen Kapiteln wieder mit Machbarkeitsstudien und der Vermittlung von potentiellen Auftragnehmern für diese Studien. Der Aussenstehende nimmt statt eines klar strukturierten Netzwerkes eher eine gewisse Verfilzung wahr...

Apropos Netzwerk: Bei den Benennungen der einzelnen Akteure / Akteuersgruppen besteht ein unnötiges Durcheinander. Nach unserer Kenntnis gibt es:

  1. Das „Netzwerk Regionale Energie MV“, ein lockerer Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (www. regionale-energie.de)
  2. Den Verein „Regionale Energie MV e.V.“, aus dem Netzwerk heraus entstanden (quasi der organisierte Kern des Netzwerkes) und benutzt auch die selbe Webseite.
  3. Die Bioenergie-Coacher der ANE (siehe www.nachhaltigkeitsforum.de)
  4. Jetzt auch die Genossenschaft der Bioenergiedörfer (www.bedeg.de).

Die Bezeichnung „Initiative (Bio)Energiedörfer e.V.“ scheint den Verein „Regionale Energie MV e.V.“ zu meinen, wird aber manchmal auch auf das ANE-Coaching bezogen. „Netzwerk..." und Verein „Regionale Energie MV“ werden selten sauber voneinander unterschieden.

Parallel zu den vorgenannten Aktivitäten gibt es die Beratungsaktivitäten der FNR Fachagentur nachwachsende Rohstoffe e.V, Sitz Gülzow und bundesweit engagiert. Auf ihrer Webseite www.bioenergie-portal.info ist für M-V u.a. zu lesen: „Die Landgesellschaft M-V mbH ist die ausführende Stelle für die Bioenergieberatung in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird im Rahmen von Kooperationsverträgen durch die Müritz-Biomassehof GbR und Frau Gabriele Dieske, im Bereich von Bildungsangeboten zur nachhaltigen Energienutzung, bei der Realisierung des Vorhabens unterstützt.

Die Beratungsgruppe Bioenergie Mecklenburg-Vorpommern berät und informiert Land- und Forstwirte, die Bioenergie in Form von Biogas, fester Biomasse oder Biokraftstoffen erzeugen und in Biogasanlagen, Biomasseheizungen oder zum Betreiben von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen nutzen möchten.

Wir informieren interessierte Verbraucher über Chancen und Potenziale des Energiepflanzenanbaus, die Produktion von Bioenergieträgern und deren Umwandlung in Wärme, Strom und Kraftstoff.

Kommunen werden auf dem Weg zum Bioenergiedorf unterstützt und begleitet. Der Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Wärmenutzung in beispielsweise Nahwärmenetzen.

Die Beratungsgruppe ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Technik, Ökonomie, Fördermittel und gesetzliche Rahmenbedingungen.

Wir bieten betriebsindividuelle Grundberatungen an und erstellen wirtschaftliche Grobkonzepte... Die Beratung ist kostenlos und wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über seinen Projektträger, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V., gefördert.

Die Beratungsgruppe arbeitet mit zahlreichen Institutionen zusammen, die sich mit der Thematik der Erneuerbaren Energien auseinandersetzen“. Gut, dass in der entsprechenden Liste die Akteure unter (2) und (3) genannt sind. Das lässt hoffen, dass nicht unnötig parallel gearbeitet wird.

Posted by Dr. Günter Hering at 17:34
Edited on: Donnerstag, Mai 10, 2012 18:03
Categories: 100-%-alternative-Energie, Biogas, Fördermittel, Kommunales, Landwirtschaft, Umweltschutz, Vereine, Windenergie

Samstag, Mai 05, 2012

Geldsegen für Mecklenburg-Vorpommerns Dörfer?

In der SVZ erschien heute ein Leserkommentar zum EU-Mitteleinsatz für Ländliche Räume, den wir unseren Warnow-Blog-Lesern nicht vorenthalten wollen, zudem er auch bezug nimmt auf die Woseriner Pflasterstraße:

HEIKO HEIMLICH 05.05.2012 11:50

Die Gelder richtig einsetzen!

Die ländlichen Räume haben ohne finanzielle Unterstützung kaum Chancen, in ihrer Eigenart und Schönheit zu überleben. Aber die Gelder werden vielfach kontraproduktiv eingesetzt. Die Subventionierung überdimensionierte Tierproduktionsanlagen hilft nicht dem ländlichen Raum, es bringt ihn im Gegenteil noch schneller um! Wenn eine 150 Jahre alte und noch immer weitgehend intakte Kopfsteinpflasterstraße, die die Anwohner liebend gern erhalten wissen möchten, weggebaggert wird, auch wenn der Straßenneubau zehnmal so viel kostet als die Reparatur der bestehenden Straße, dann hilft das nur dem Planer und dem Tiefbau-Unternehmen, aber es nimmt dem ländlichen Raum ein Stück Identität (siehe hierzu auch http://www.warnow-bote.de/warnow-blog/archives/cat_pflasterstrassen.html, insbesondere den Beitrag "Woserin – mehr als eine Kopfsteinpflasterstraße" vom Dienstag, Juli 20, 2010). Die Liste der negativen Beispiele ist länger als der hier verfügbare Platz...

In einem irrt der Autor allerdings: An Vereinen geht der Sterntalerregen fast immer vorbei. Was logisch ist: Warum soll man diejenigen Dödel, die ehrenamtlich arbeiten, finanziell unterstützen? Wo die Gelder doch schon für die profitorientierten Cleverle nicht ausreichen?

Der SVZ-Artikel und auch noch weitere gute Kommentar zum Thema kann derzeit unter http://www.svz.de/nachrichten/home/top-thema/article//die-agrar-millionaere-aus-mv.html nachgelesen werden.

Informationen zur Woseriner Kopfsteinpflasterstraße finden sich hier auf diesem Blog, u.a.:

Woserin – mehr als eine Kopfsteinpflasterstraße 
Ganz schnelle Denkmalpflege? 
Die Woseriner Pflasterstraße - kein (gutes) Ende? 

oder ganz einfach die Kategorie "Pflasterstraßen" (rechte Spalte hier im Blog) anklicken, dann werden alle Beiträge zum Thema angezeigt.

Mittwoch, April 04, 2012

Anpassung derFördersätze für Solarstrom: Kürzungen um 20 bis 32 Prozent

Der Deutsche Bundestag hat am 29.03.2012 gegen die Stimmen der Opposition die stark umstrittene Anpassung der Vergütung für Solarstrom beschlossen. Bereits ab dem 1. April soll die Solarförderung je nach Größe der Anlage gesenkt werden. Weitere Einschnitte folgen.

Besonders umstritten bei den Solarkürzungen ist das Marktintegrationsmodell - künftig soll nur noch ein Teil des eingespeisten Stroms von der Einspeisevergütung profitieren.

Die Unterschriftenaktion von Campact hat nichts bewirkt (Solarenergie: Kahlschlag stoppen! ) - 144 212 Unterschriften wurden von den Abgeordneten der CDU, CSU und FDP schlicht ignoriert.

Wesentliche Neuregelungen laut Bundesumweltministerium (BMU):

Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich

  • für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
  • für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und
  • für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.

Damit werden die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vorgezogen und darüber hinaus soll die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich abgesenkt werden.

Laut BMU ist dies notwendig, um die bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen.

Zugleich solle damit dem Vertrauensschutz umfassend Rechnung getragen werden:

  • Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 er-folgt.
  • Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
  • Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche Verbesserung gegen-über dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.

Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnierendem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht.

Ein neues Marktintegrationsmodell wird eingeführt:

Das EEG ist ein Markteinführungsinstrument und muss so gestaltet werden, dass die Technologien bei weiterer Kostensenkung aus der Förderung entlassen werden können. Bereits ab 2017 könnten erste Solaranlagen auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch die Stärkung der Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird en Marktintegrationsmodell eingeführt. Kleinen Dachanlagen erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%. Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden.

Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 20% realistisch und lohnt sich bereits jetzt. Der Anlagenbetreiber spart die Kosten für den Haushaltsstrompreis in Höhe von 23 ct/kWh, das ist attraktiver als die EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.

Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet. Das Marktintegrationsmodell wird damit auf Anlagen beschränkt, für ein Eigenverbrauch oder eine Direktvermarktung sinnvoll möglich sind.

Ziel laut BMU:

Mit den beschlossenen Maßnahmen soll die Kosteneffizienz des EEG gestärkt werden und ein ökologisch und ökonomisch vernünftiger Ausbaupfad bis 2020 in Höhe von 52 Gigawatt installierter PV-Leistung soll realistisch werden. Dies bedeute laut BMU für die Solarenergie im Jahre 2020 einen Anteil von rd. 8% am deutschen Strommix.

Quelle: Haustechnikdialog 2.4.2012

Das Ergebnis derKürzungen liest sich jetzt schon verheerend: Pleite gegangen sind bisher (auch wegen der Billigkonkurrenz aus Fernost) dieBranchenriesen

  • Solarhybrid
  • Solar Millenium
  • Solon (anteilig vom indischen Microsol übernommen)
  • Q-Cells (Insolvenzantrag gestellt)

Phönix Solar könnte der nächste sein, die Börsenkurse sind dramtatissch eingebrochen.

Die Branche, die einst die Solarwende einleitete, ist nur noch ein Schatten ihrer selbst (ND, 4.4.2012).

Angesichts des schneller als erwartet ablaufenden Klimawandels und der Verzögerungen bei den CO2-Minderungen in der Industrie und bei Kohlekraftwerken ist die Kürzung der Solarförderung und ein erwarteter Anteil von nur 8 % (2020) unverständlich.

Posted by Dr. Günter Hering at 17:08
Edited on: Mittwoch, April 04, 2012 17:40
Categories: 100-%-alternative-Energie, Fördermittel, Fotovoltaik

Sonntag, März 18, 2012

LEADER Landeswettbewerb (II)

Nachdem wir zum Landeswettbewerb zunächst nur eine Meldung aus Rügen fanden, gibt es jetzt auch eine Pressemitteilung für den neuen Großkreis Ludwigslust-Parchim. Sie lautet:

Innovative Projekte im ländlichen Raum gesucht

Ludwigslust-Parchim/MVPO Bewerbungsfrist zum LEADER-Wettbewerb endet am 31. März

Innovative Projekte im Bereich der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge und des demografisches Wandels sollen stärker unterstützt werden. Darauf haben sich die dreizehn Lokalen LEADER Aktionsgruppen aus Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V verständigt und zu einem landesweiten LEADER-Wettbewerb aufgerufen.

Für die Umsetzung der Siegerprojekte stellt das Ministerium 1,2 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel zur Verfügung, mit denen die drei Siegerprojekte als Best-Practice-Beispiele umgesetzt werden sollen.

Bis zum 31. März dieses Jahres nehmen die jeweils territorial zuständigen Aktionsgruppen Anträge zur Teilnahme am Wettbewerb entgegen, so auch die drei im Landkreis Ludwigslust-Parchim agierenden Lokalen Aktionsgruppen „Mecklenburger Schaalseeregion – Biosphärenreservatsregion“, „SüdWestMecklenburg“ und „Warnow-Elde-Land“.

Die Wettbewerbsunterlagen sind unter www.regierung-mv.de oder direkt im Kreisportal www.kreis-swm.eu in der Rubrik „Projekte“ unter dem Stichwort LEADER abrufbar. Hier sind auch die Kontakte zu den jeweils zuständigen Regionalmanagerinnen und –managern aufgeführt.

Quelle: MVPO Ludwigslust-Parchim red/nmp / Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Hinweis auf die weiterführenden Informationen ist allerdings ungenau, die Wettbewerbsunterlalgen sind auf beiden angegebenen Webseiten schwer zu finden. Deshalb geben wir hier die Links zu den unverzichtbaren Materialien:

http://www.kreis-swm.de/Landkreis/Kreisverwaltung/Projekte/LEADER/_Randbereich/_Aktuelles/LEADER-Landeswettbewerb/Dokumente/Teilnahmeaufruf_Landeswettbewerb_(2).pdf

http://www.kreis-swm.de/Landkreis/Kreisverwaltung/Projekte/LEADER/_Randbereich/_Aktuelles/LEADER-Landeswettbewerb/Dokumente/Teilnahmeantrag_Landeswettbewerb4587870383765356484.doc

Ist es nicht lustig (oder eher bezeichnend), dass die Materialien im Verzeichnis "_Randbereich" eingestellt wurden?

Die Lokale Aktionsgruppe Warnow-Elde-Land integriert räumlich große Teile der Warnowregion (im Oberlauf der Warnow) und bietet also Akteuren der Warnowregion die Möglichkeit, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Aber Achtung! Bis zum 31. März muss die Bewerbung sowohl per Post als auch per Email beim Landkreis eingegangen sein!

Mittwoch, März 07, 2012

Bürgerschaftliches Engagement - Fördermittel nach Gutsherrenart?

Eines der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt veröffentlichte unlängst folgende Pressemitteilung:

Mit der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für ökologische Schwerpunkte Lokaler Agenden 21" von 1999, kurz Agenda 21-Förderrichtlinie genannt, können Projekte zur Erstellung und Umsetzung Lokaler Agenden bzw. Lokaler Nachhaltigkeitsstrategien unterstützt werden. Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben können dabei mit Haushaltmitteln des Landes gefördert werden; nicht zuwendungsfähig dabei sind Ausgaben für Personal, Finanzierung, Bewirtung und Kommunikation.

Zuwendungsberechtigt nach der Förderrichtlinie sind Landkreise, Kommunen, Vereine und Verbände aus MV.

Diese Förderrichtlinie ist vor allem für die Umsetzung kleinerer nachhaltigkeitsbezogener Projekte gedacht. Projektthemen können dabei u. a. aus den Bereichen

· Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung

· Klimaschutz/Klimabildung

· Umwelt- und Klimaschutz im ländlichen Raum

· Einführung eines kommunalen Öko-Audits

· Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21/Nachhaltigkeitsstrategie

· Projekte zur Umsetzung der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" 2005-2014

kommen.

Gefördert werden vor allem Projekte, die geeignet sind, das bürgerschaftliche Engagement im Umweltbereich zu unterstützen. Dabei werden nur Projekte in Kommunen gefördert, die über einen Beschluss zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 bzw. einer Lokalen Nachhaltigkeitsstrategie verfügen.

… Weitere Informationen zur Förderrichtlinie sind nachzulesen im Internet beim Dienstleistungsportal der Landesregierung MV, Förderfibel - Lokale Agenda 21.

Dem aufmerksamen Leser fällt zweierlei auf:

1. Bürgerschaftliches Engagement wird dann und nur dann gefördert, wenn die zuständige Obrigkeit (die Kommune) einen entsprechenden Beschluss gefasst hat

2. Wer unter der gegebenen Internetadresse nachlesen will, läuft ins Leere.

Aber unter den richtigen Webadressen (siehe unten) findet er den Sachverhalt, dass bürgerschaftliches Engagement nur mit kommunaler Genehmigung gefördert wird (und auch dann nur zu 50 Prozent!), bestätigt. Für das Problem „Woseriner Pflasterstraße“ beispielsweise scheint ein Ökoaudit sehr sinnvoll zu sein. Aber die Kommune will statt der Pflasterstraße ein Asphaltband, obwohl alle ökologischen und ökonomischen Fakten dagegen sprechen. Sie, die Kommune, wird also auf keinen Fall die Rahmenbedingung für ein Ökoaudit herstellen. Demokratie nach Gutsherrenart?

Zum Nachlesen:

http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Foerderfibel/Verbesserung_der_regionalen_Infrastruktur/Wirtschaftsnahe_Infrastruktur/Touristische_Infrastruktur/_Foerderungen/Lokale_Agenda_21/index.jsp

und

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000002449&st=vv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Dort steht es im Klartext:

Bei Vereinen und Verbänden ist eine Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune schriftlich nachzuweisen.

In der Gebietskörperschaft, in der das Projekt durchgeführt werden soll, muss ein Ratsbeschluss o. ä. zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda (Leitbild, Ziele und Maßnahmen) vorliegen.

Zuwendungen zum kommunalen Öko-Audit können nur Antragstellern gewährt werden, die einen entsprechenden Beschluss zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda vorlegen können.