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Dienstag, September 24, 2013

Baukultur: Worthülsen und Wirklichkeit

Bericht zur "Initiative Baukultur" vorgestellt

Schwerin/MVPO Qualität in Städtebau und Architektur ist in Mecklenburg-Vorpommern als sogenannter "weicher" Standortfaktor von großer Bedeutung.

In der Online-Ausgabe der Ostsee-Zeitung vom 24.9.2013 ist zu lesen:

"Hoben: Dorfbewohner wollen keine asphaltierte Straße

Die Wismarer Stadtverwaltung will im denkmalgeschützten Dorf Hoben, das zur Hansestadt gehört, den Sandweg befestigen. Doch Beton lehnen die Anwohner ab.

Wismar. Aufruhr im denkmalgeschützten Dorf Hoben bei Wismar. Die knapp 35 Bewohner sind außer sich: Die Stadt, Eigentümer der Wege durch die kleine Ostsee-Idylle, will etwa 100 Meter der alten Dorfstraße mit Asphalt zuschmieren. Es geht darum, die Verkehrssicherheit auf diesem Stück Ostseeradweg wieder zu gewährleisten. Eine „0815-Lösung“, schimpfen nicht nur die Hobener. Sie verstößt außerdem gegen die Denkmalbereichsverordnung von 1993. Doch das Denkmalamt hält sich zurück und auch die Verwaltung sieht sich nicht in der Lage, eine andere Lösung anzubieten."

Das Denkmalamt hält sich zurück... Woserin läßt grüßen! Die Kommunen haben kein Geld, aber Straßenbau muss sein, auch wenn sich die Einwohner gegen die unvernünftigen Geldausgaben wehren.

Gleichzeitig dürfen wir an anderer Stelle (mvpo.de) lesen:

"Ein schönes Umfeld trägt dazu bei, dass sich die Menschen bei uns wohlfühlen, hier gern leben oder Urlaub machen und sich letztlich auch Unternehmen bei uns ansiedeln. So profitieren Wirtschaft und Tourismus vom sorgsamen Umgang mit unserer gebauten Umwelt", sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe (Foto/CDU)...

"Landauf-landab sind herausragende Leistungen heimischer Baukultur in unserem Land zu besichtigen", sagte Glawe. Als Beispiele nannte der Minister das Schloss Ulrichshusen samt Gutsanlage Tressow der Familie von Maltzahn, das Ozeaneum in Stralsund, die Synagoge in Hagenow und das Firmengebäude der Firma Trebing & Himstedt in Schwerin-Gartenstadt.

Im Rahmen der Initiative zur Baukultur werden zahlreiche Aktivitäten gestaltet, die zum Teil auch mit Hilfe von Fördermitteln realisiert werden. Unter anderem setzt die Städtebauförderung ein Ziel der Stadtentwicklung um, die Innenstädte mit ihrer historisch gewachsenen Bausubstanz als Orte des Wohnens, als kulturelle und soziale Mittelpunkte zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Für das Städtebauförderprogramm im Jahr 2013 stellt das Wirtschaftsministerium 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden 66 städtebauliche Gesamtmaßnahmen in 52 Gemeinden, zum Beispiel diente die Unterstützung der Erhaltung der Welterbestädte Stralsund und Wismar. "Mit Hilfe der Städtebauförderung haben wir die Möglichkeit, unsere Städte und Gemeinden in ihrer traditionellen Bausubstanz zu erhalten und sie gleichzeitig modern und attraktiv zu gestalten", sagte Glawe.

Weitere Aufgabenfelder der Initiative Baukultur sind unter anderem der Erhalt von Schlössern, Kirchen und Parkanlagen, die Förderung des Netzwerkes Baukultur, die Begleitung von Tagungen und Kongressen sowie die Unterstützung von landesweiten Wettbewerben, wie beispielsweise den aktuell ausgeschriebenen Landesbaupreis."

Also: Baukultur ja, aber nur dann, wenn es den Interessen der Bau-Lobby nutzt. Andernfalls wird asphaltiert!

Montag, August 13, 2012

Genehmigungsverfahren von Tiermastanlagen

Tiermastanlagen werden in Mecklenburg-Vorpommern sehr schnell und oft auch ohne Örfentlichkeitsbeteiligung genehmigt (siehe auch hier im Blog: Demokratie ist, wenn die Behörde im Alleingang entscheidet!? 

Die gerichtliche Entscheidung in Bayern kann daher auch hier in M-V von Wert sein. Wir zitieren nachstehend aus dem europaticker.de:

"Hähnchenmast im Ampertal gestoppt - BUND gewinnt Klage vor Bayerischem VWG

Seit 19.06. ist es endgültig: Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (VG München) vom 27.03.2012 in der Klage des BN gegen den Freistaat Bayern wegen der Genehmigung eines Hähnchenmaststalles mit fast 40.000 Masthähnchen in Zolling, Lkr. Freising, ist rechtskräftig.

„Das Gericht ist ganz klar unserer Argumentation gefolgt, dass die Auswirkungen der Anlage auf das angrenzende FFH-Gebiet Ampertal nicht ausreichend bzw. falsch geprüft worden sind und der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes daher aufzuheben ist.“ freuen sich Manfred Drobny, Geschäftsführer des BN Freising, und Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin des BN für Südbayern. Sie hatten den BN zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Ulrich Werner in der Verhandlung vertreten.

„Das VG hat für künftige Verfahren unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung des BVerwG klare Kriterien für die Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung formuliert.“ freut sich Rechtsanwalt Werner. Damit hat das Urteil auch grundsätzliche Bedeutung für sämtliche Genehmigungsverfahren von Mastanlagen in der Nähe von europaweit geschützten Gebieten (Natura 2000).

Der BN lehnt derartige Mastanlagen und Massentierhaltung generell ab. In der Klage hatte der BN vor allem Formfehler in der Planung, insbesondere das Fehlen einer Prüfung der Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet Ampertal mit seinen Auwäldern, Gewässern und Wiesen gerügt. Ebenso fehlte eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Über die Abluft und das Grundwasser können hier verbotene erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere durch zu hohe Stickstoffmengen erfolgen. Die Anlage liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet und konnte nur durch eine fragwürdige Privilegierung ausnahmsweise erlaubt werden.

Das Gericht hat sich im wesentlichen auf den weitreichendsten Punkt konzentriert und klargestellt, dass die vorgelegten Unterlagen den Anforderungen an eine korrekte FFH-Verträglichkeitsprüfung bei weitem nicht entsprechen. Zu den weiteren Kritikpunkten des BN an der fachlich fehlerhaften Einschätzung der Stickstoffempfindlichkeit von Lebensräumen, der Berechnungsmethode und dem Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung enthält das Urteil daher keine Aussagen.

Massentierhaltung ist in den meisten Fällen eine sehr umweltbelastende Form der Landwirtschaft, die den Kriterien einer nachhaltigen Produktion nur selten genügen. Fäkalien werden in großen Mengen auf die Felder gebracht, das Grundwasser damit belastet und die Abluft besteht aus aggressiven und stark düngenden Stickstoffverbindungen. Darüber hinaus ist der Tierschutz oft sehr bescheiden. Unser Bundesverband BUND deckte erst kürzlich die damit verbundenen Gefahren auf: Das Fleisch ist in hohem Maße mit Antibiotika belastet – eine Gefahr nicht nur für die Umwelt sondern auch für den Menschen, weil so resistente Keime gezüchtet werde."

erschienen am: 2012-06-27 im europaticker (http://www.umweltruf.de/news/111/news3.php3?nummer=3767)

Am Rande erscheint pikant, dass der Antragsteller für die 40.000er Anlage hauptberuflich bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) arbeitet. Er wollte den Hähnchenmast-Betrieb als Nebenerwerb führen.

Montag, August 06, 2012

Demokratie ist, wenn die Behörde im Alleingang entscheidet!?

Die Mecklenburg-Vorpommern News (www.mvpo.de) berichten heute unter anderem über eine Wesentliche Änderung einer bestehenden Milchviehanlage in Horst bei Bützow

Bützow/MVPO Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Meiners-Hobel GbR in 18246 Bützow, Ortsteil Horst, beabsichtigt, die in der Gemeinde Bützow, Gemarkung Bützow, Flur 2, Flurstücke 44 - 48, gelegene Milchviehanlage wesentlich zu ändern.

Die Änderung besteht im Wesentlichen aus der

  • Errichtung eines Milchviehstalles (302 TP),
  • eines Abkalbe-/Krankenstalles (24 TP),
  • eines Melkhauses mit Verbinder,
  • eines Güllebehälters mit 3 694 m³ Fassungsvermögen
  • sowie einer abflusslosen Grube,
  • einer Vorgrube für Gülle,
  • einer Versickerungsmulde einschließlich Tierplatzverschiebungen.

Das Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 5 in Verbindung mit der Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Quelle: MVPO Landesdienst red/sn, 06.08.2012 07:59 Uhr

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So weit die MVPO-Informationen.

Es läuft wie immer:

  1. Eine vorgesehene Erweiterung (um immerhin 326 Tierplätze) wird zur "Änderung" verniedlicht.
  2. Die "Vorprügung des Einzelfalls" (!) führt zu dem routinemäßigen Ergebnis, "dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
  3. "Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar."

Mitsprache (oder auch nur Nachfrage) der Kommune(n) und Bürger sind also wie immer auf Null gesetzt. Investor und Behörde klären alles unter sich. Und wie immer ist es die Regel, nicht der behauptete "Einzelfall".

Gründe für Nachfragen gäbe es genug. Allein die geplante Versickerungsmulde wird zu unvermeidbaren Grundwasserbelastungen führen, selbst wenn sie nur für Regenwasser geplant ist - denn in und neben einer Tierhaltungsanlage gibt es kein unbelastetes Regenwasser!

Was nutzt uns da die Backhaus-Webseite (Unsere Landesregierung wird basisdemokratisch)?

Dienstag, April 03, 2012

Behördenwillkür auch in Witzenhausen

Aus Witzenhausen erreichte uns die Nachricht, dass auch dort ein Denkmal geschliffen werden soll. Ist es in Woserin die historische Pflasterstraße, so geht es in Witzenhausen um die noch verbliebenen Reste einer Stadmauer. Mehr dazu ist auf der Webseite www.stadtmauer-witzenhausen.de zu finden.

Einer der Akteure (Prof. Dr. Bokermann, ECOVAST) schrieb uns zum Witzenhausener Engagement: "Leider erweist es sich nach unserem deutschen Baurecht als schwierig, ohne sofortige Klage etwas als normaler Bürger gegen die Front mehrerer Behörden zu erreichen. Wir versuchen es trotzdem..."

Man darf sich einfach nicht entmutigen lassen.

Andere Länder sind offenbar klüger. In Österreich arbeitet man an der Entwicklung eines "Erinnerungstourismus". Die Zielsetzungen und Inhalte: Ein gesamtheitlicher kultur- und wirtschaftsgeographischer Ansatz mit den Schwergewichten

  • Erweiterung des Tourismusangebotes durch neue, bislang noch unzureichend erschlossene Themenbereiche,
  • Bewahrung des kulturellen Erbes durch Sichtbarmachen historischer Ereignisse und/oder museale Aufbereitungen sowie
  • nachhaltige Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung entsprechender Tourismus- und Museumsinfrastruktur.

Mehr dazu auf der o.g. Webseite. Vielleicht kommt man ja in Mecklenburg nach 50 Jahren auf eine ähnliche Idee, aber dann wird es kaum noch historische Sachzeugen geben... Oder wir stemmen uns JETZT gegen sinnlose Zerstörungen!

Samstag, März 31, 2012

"Pressefreiheit" beim Umgang mit Informationen

Der "Verein zum Erhalt und zur Sanierung der Woseriner Pflasterstraße e.V." hat eine Presseerklärung (PM) erarbeitet und verschickt (Die Woseriner Pflasterstraße - kein (gutes) Ende? ). Anlaß für die PM war der Sachverhalt, dass der Planer für den Neubau der Woseriner Dorfstraße die Vereinsvorsitzende mündlich darüber informierte, dass die Straße breiter werde, weil sie zusätzlich einen 1,40 m breiten Schotterstreifen erhalte.

Die SVZ veröffentlichte zwar nicht die PM, wohl aber einen am vergangenen Wochenende einen Artikel unter der Überschrift "Planer widerspricht Kritik aus Woserin an Straßenbauplänen". Leider nicht online - so entzieht man sich leichter kritischen Leseranmerkungen. Wir machen deshalb hier an dieser Stelle einige Bemerkungen:

  1. Nicht Frau Otolski, sondern der "Verein zum Erhalt und zur Sanierung der Woseriner Pflasterstraße e.V." hat in seiner PM erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger auf der gemeindlichen Informationsveranstaltung am 27.2. offenbar falsch informiert wurden. Auf den Unterschied zwischen der Meinung einer natürlichen Person (hier: Frau Otolski) und einer juristischen Person (hier: der Verein) sollte man die SVZ eigentlich nicht hinweisen müssen.
  2. In der PM des Vereins ist nicht die Rede davon, dass befürchtet werde, private Grundstücke würden überbaut . Die Rede ist davon, dass der befahrbare Straßenkörper näher an die privaten Grundstücke heranrücke. Im jetzigen Zustand nimmt nämlich die Pflasterstraße nicht den gesamten öffentlichen Bereich ein. Wieso hilft die SVZ, etwas zu widerlegen, was gar nicht behauptet wurde? Warum hilft sie, einen Verein mit zutiefst redlichen Absichten durch diese unzutreffende Bereichterstattung als vermeintlichen Querulanten darzustellen?
  3. Die SVZ zitiert den Planer dahingehend, dass das Regelprofil der Straße 5 m breit sei, auf beiden Seiten von einer 50 cm breiten Banquette flankiert. Der Planer sagt nicht, dass diese Banquette aus Schotter bestehen soll - womit wir schon einmal eine Schotter-Gesamtbreite von 1,00 m hätten! Und die SVZ fragt natürlich auch nicht nach - sonst könnte sich ja ergeben, dass die "Querulanten" doch so unrecht nicht hätten!
  4. Warum nur sprach der Planer am 28.2. gegenüber Frau Otolski von einem 1,40 m breiten, straßenbegleitenden Schotterstreifen? Um eine Reaktion zu provozieren, die man dann widerlegen und damit den Verein vorführen kann? Oder vielleicht auch, weil er sich an seine eigenen Planungsunterlagen erinnerte? Dem Verein liegt eine Planung von Herrn Hilgenstock vor, die anders als in der SVZ zu lesen keine Regelbreite von 5 m zuzüglich beiderseits 0,5 m Banquette, also summa summarum 6,0 m ausweist, sondern mehr (www.warnow-bote.de/dokumente/woserin/110131-4-Schnitt_280105.pdf): Im Schnitt A-A eine Regelbreite von 7,5 m, davon 1,0 m Schotterstreifen, im Schnitt B-B eine Regelbreite von 6,7 m, davon 1,55 m Schotterstreifen!
  5. Nun könnte der Planer einwenden, dass es sich bei der hier zitierten Zeichnung um eine alte, nicht mehr gültige handele, schließlich stammt sie aus dem Jahr 2005. Wie wahr! Aber genau das ist die Kernaussage der PM des Woseriner Vereins: Er fordert die Kenntnis der aktuellen Planung! Und genau diese Kernaussage mogelt der Autor des SVZ-Artikels einfach weg!
  6. Es gibt ganz eindeutig neuere Planungsunterlagen, die von denjenigen abweichen, die dem Verein zur Verfügung gestellt wurden. Aktuelle Fotos vom Vorort-Termin des Petitionsausschusses des Landtages M-V am 27.3. belegen das (siehe Abbildung). Vor allem im Bereich der Kurve ist die Straße deutlich breiter als 5 Meter.  

Zu diesen "Draufsichten" gibt es natürlich auch Querschnitte (im unteren Bild z.B. der Schnitt m-m), aber die wurden nicht ausgelegt. Weil sie die Besorgnis des Vereins bestätigen könnten?

Was nun, Herr Beitin von der SVZ? Neu und gründlicher recherchieren oder lieber weiterhin einseitig der Obrigkeit dienen?

Posted by Dr. Günter Hering at 17:08
Edited on: Samstag, März 31, 2012 17:37
Categories: Behördenwillkür, Pflasterstrassen, Regionalentwicklung

Sonntag, März 25, 2012

Straßenbau um jeden Preis?

Nicht nur in Woserin soll die Straße "grundhaft saniert" werden. In Rostock-Warnemünde spielt sich Vergleichbares ab. Das Nachrichtenportal www.mvpo.com meldete am 23.3.:

" Auf der letzten Anwohnerversammlung am 23.2.2012 hatte die Stadtverwaltung eine Planungsvariante mit der Nummer 6 vorgestellt, in welcher die Fällung der gesamten gesetzlich geschützten Lindeenalle und der Verlust von etwa 36 PkW-Stellplätzen vorgesehen ist. Die Versammlung endete mit einem Eklat: die Anwohner weigerten sich, über die Variante 6 abzustimmen und stellten stattdessen die Notwendigkeit der gesamten Sanierung in Frage.

Am 20.3.2012 war die Straße Thema im Ortsbeirat Warnemünde. Herr Tiburtius vom Tiefbauamt und Planer Frank Klinckmann vom Büro Vea-Plan erklärten, man wolle nun die Variante 6 unverändert umsetzen. Auf Anfragen und heftigen Protest von Betroffenen konnte er keine schlüssige Begründung abgeben, weshalb denn eine grundhafte und teure Sanierung überhaupt notwendig sei. "Als Gründe für die grundhafte Sanierung wurden Baugrundprobleme und Schäden an der Abwasserleitung genannt. Es macht jedoch keinen Sinn, eine bestehende Straße aufzureißen, wenn keine auf mangelhaftem Untergrund beruhenden, großflächigen Straßenschäden vorliegen, der Untergrund also als bereits verfestigt anzusehen ist. Auch sind die Untersuchungen der Eurawasser zum Abwasserkanal noch nicht abgeschlossen. Bevor eine geschützte Allee fällt, müssen die Notwendigkeiten geklärt sein. Eine Sanierung unter Bestandserhalt sollte immer eine denkbare Option sein." meinte Bauingenieur Sören Spiller.

Die Stadt kann bei grundhafter Sanierung mit Fördermitteln rechnen, die den städtischen Anteil an den Baukosten auf nur etwa 10% begrenzen. Die Hauptlast der Kosten mit etwa 65% tragen dann jedoch die Eigentümer der Grundstücke an der Straße. Eine reine Instandsetzung der Gehwege wäre weitaus billiger und müsste voraussichtlich von der Stadt alleine getragen werden. Dabei könnte man auch mit Hilfe von wassergebundenen Oberflächen im Bereich der Bäume auf die Fällung der Allee verzichten."

Wieder einmal sind die offenbar unkritisch in Aussicht gestellten Fördermittel die Ursache für die Fehlentscheidung der Kommune. Wann endlich wird sich hier etwas ändern?

Posted by Dr. Günter Hering at 17:47
Edited on: Montag, März 26, 2012 11:55
Categories: Behördenwillkür, Pflasterstrassen

Freitag, März 23, 2012

Die Woseriner Pflasterstraße - kein (gutes) Ende?

Seit über 12 Jahren setzt sich der "Verein zum Erhalt und zur Sanierung der Woseriner Pflasterstraße e.V." für den Erhalt des 150-jährigen Kulturdenkmals, eben der Pflasterstraße, ein. Aber alle guten Argumente bewirken nichts, die Tiefbaulobby kennt keine Gnade - nicht mit der Straße und nicht mit den engagierten Bürgern. Kaum ist ein Argument pro Straßenbauneubau widerlegt, schon wird ein anderes aus einem ganz anderen Themenkreis aufgetischt. Für außenstehende, aufmerksame Beobachter sieht das nach einer Zermürbungsstrategie aus. Das aktuelle Kapitel des Verwirrspiels hat der Verein in der nachstehenden zitierte Pressemitteilung geschildert:

Auf der Informationsveranstaltung am 27.2.2012 im Gemeindehaus Borkow zum Ausbau der Lindenstraße in Woserin wurden vom Planer die Straßenausbaupläne öffentlich vorgestellt.

Danach soll die Ausbaubreite inclusive überfahrbarer Bürgersteig 5 m betragen. Zusätzlich sind an jeder Seite Bankette in einer Größe von 0,50 m vorgesehen.

Am nächsten Tag suchte der Planer Herr Hilgenstock eine Grundstückseigentümerin in Woserin auf, deren Grundstücksgrenze sich nah am Straßenkörper befindet.

Im Rahmen dieses Besuches stellte sich heraus, daß ein zusätzlicher Schotterstreifen von 1,40 m gebaut werden soll.

Dadurch würde sich die Ausbaubreite der Straße auf mindestens 6,40 m erweitern und sich somit der gesamte Straßenkörper in Richtung Vorgärten verschieben, so daß das örtliche Dorfbild noch mehr zerstört werden würde.

Wir sind mit dieser neuen Ausbauabsicht nicht einverstanden und lehnen sie ab.

Ziel der Flurneuordnung ist u.a. "der Erhalt von örtlichen Dorfbildern".

Dieser 1,40 m breite Schotterweg war auch im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) in Schwerin nicht Teil der ausgelegten Unterlagen auf dem Anhörungstermin aller Träger öffentlicher Belange am 19.12.2011.

Wir stellen fest, daß auch wir als Bürgerinnen und Bürger auf der Informationsveranstaltung am 27.2.2012 falsch informiert wurden.

Wir fordern eine Stellungnahme der Gemeinde Borkow und des Bauamtes Sternberg zu diesen neuen Plänen.

Wir fordern eine neue Informationsveranstaltung mit Offenlegung der tatsächlich beabsichtigten Ausbaupläne für die Woseriner Lindenstraße.

Natürlich ist die Schweriner Volkszeitung an einer Veröffentlichung dieser Pressemitteilung (PM) nicht interessiert (warum eigentlich nicht?), natürlich dementieren Bauamtsleiter und Planer die aktuellen und von den öffentlilch vorgestellten Informationen abweichenden Aussagen - allerdings sehr halbherzig. Der Straßenneubau würde ausschließlich im Bereich des Straßenflurstückes erfolgen, angrenzende Grundstücke der Anlieger würden nicht überbaut. Davon steht ja auch nichts in der PM, nur vom "Verschieben in Richtung Vorgärten"! Nicht "auf die Vorgärten"! Und wenn dieses Verschieben innerhalb des Straßen-Flurstückes nicht stattfindet, wenn kein Schotterstreifen zusätzlich gebaut wird, wenn das "alles Quatsch" ist (Planer-Aussage zur PM), warum haben Sie dann der Vereinsvorsitzenden diesen Quatsch erzählt, Herr Hilgenstock? Soll der Verein durch solche Fehlinformationen, auf die er natürlich reagiert, als unglaubwürdig hingestellt werden? Rein zufällig kurz vor dem Ortstermin des Petitionsausschusses im Landtag M-V? Ach, die Liste der Fragen ist sehr lang und hier gar nicht unterzubringen. Kürzen wir es ab: Ist die Vernichtung der historischen Pflasterstraße in Woserin eventuell Ausdruck dafür, dass der Dortmunder Bürgermeister doch recht hat, wenn er feststellt:

Der Osten ist mittlerweile so gut aufgestellt,

daß die dort doch gar nicht mehr wissen, wohin mit dem Geld

Eines wissen die hiesigen Entscheidungsträger mit Sicherheit nicht: Dass Straßen mehr sind als ein Objekt für Tiefbauunternehmen - gerade in einem so dünn besiedelten und vom demografischen Wandel besonders stark gebeutelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Ihnen seien die Worte von Gerda Stachowitz (ECOVAST) ins Stammbuch geschrieben:

"Jeder Pflasterstein ist ein Stückchen eigene Dorfgeschichte! Sie zu erhalten heißt sich selbst treu bleiben. Die Straße im Dorf muß Lebensaum bleiben, Treffpunkt und Verbindung sein. Rasende Autos zerschneiden diese Verbindung, aus dem 'Miteinander' wird ein 'Gegenüber'" (Mecklenburger Dörfer. Was kommt - was bleibt?

Mit einem Vorwort des Prädidenten der Architektenkammer M-V), in dem es u.a. heißt:

"Die Dörfer haben ... aus ihrem inneren Wert heraus ... Vorzüge, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten. Diese sind insbesondere durch die enge Beziehung zur Landschaft, ... die historische Dorfstrukktur und Bausubstanz ... gegeben... Hier liegt die Verantwortung all derer, die in diesen Prozeß mit einbezogen sind. Gerade hier muß das Zusammenwirken von dörflicher Gemeinschaft, politisch Verantwortlichen, Landschaftsplanern und Architekten eingefordert werden".

Posted by gugragu at 18:39
Edited on: Sonntag, März 25, 2012 17:43
Categories: Behördenwillkür, Kulturlandschaft, Pflasterstrassen, Regionalentwicklung

Donnerstag, Dezember 09, 2010

Wasser, Abwasser, Regenwasser: Abzocke ohne Ende

Von den Freien Wählern Goldberg erhielten wir folgende Information:

Freie Wähler Goldberg

Neue Bescheide - alte Ungerechtigkeit

Die Stadtvertretung Goldberg hat im Schnellgang neue Satzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen, die leider kein Stück gerechter sind als die alten Satzungen, dafür aber dem Bürger noch mehr Lasten aufbürden sollen.

Gegen die alte Satzung hatten einige Bürger geklagt. Sie hatten vor Gericht vor allem deshalb Recht bekommen, weil „die Satzung ein Ausdruck der völligen Willkür“ war (Zitat des Gerichts aus der mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Schwerin).

Nachdem fast zwei Jahre zur völlig neuen Grundstücks-Datenerfassung und für neue Formulierungen und Paragraphen gebraucht wurden, hat die Stadtvertretung trotz Protest der `Freie Bürger Fraktion` die Satzungen nun im Schweinsgalopp verabschiedet.

So wurde mal eben beschlossen, die Zusatzgebühren um 2800 % (von 2 Cent auf 58 Cent) anzuheben. Begründung aus der Verwaltung für die Riesenverteuerung: man habe bei der turnusmäßigen Neukalkulation festgestellt, dass seit Jahren zu geringe Wartungskosten angenommen worden waren.

Es gibt aber noch viel mehr Klärungsbedarf:

  • was ist eigentlich der Geltungsbereich?
  • welche Einrichtungen umfasst das Beseitigungssystem?
  • warum ist die Bezugsfläche nicht größer sondern um 100 000 m² kleiner geworden?
  • was ist an tatsächlichen Wartungskosten (ohne Investitionsanteile!) zu planen?
  • Womit lässt sich eigentlich der riesige Personalkostenaufwand rechtfertigen?
  • Welche Regeln gelten bei Befreiungen bzw. beim Widerruf der Befreiung?
  • Entspricht die Tiefenbegrenzung den örtlichen Verhältnissen?
  • Und so weiter und so fort

Wir werden deshalb die Satzungen erneut gerichtlich überprüfen lassen.

Nach Rücksprache mit dem Fachanwalt Korf raten wir außerdem allen Betroffenen:

Legen Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein und beantragen Sie die Aussetzung des Vollzugs. (Falls Sie trotzdem zahlen, dann denken Sie an den Vermerk „Unter Vorbehalt“)

Schließen Sie sich bei Ablehnung des Antrags einer Sammel- oder Musterklage an.

____________________________________________________________________________________________________________________ Gustav Graf von Westarp, Vorsitzender; Amtsstraße; 19399 Goldberg; 16 0171 778 6525; 038736 81333;grafwestarp@web.de