« Energie in M-V: Das Online-Forum zur Bürgerbeteiligung online | Main | „Unsere Bahn soll weiterfahren!“ »

Montag, August 06, 2012

Demokratie ist, wenn die Behörde im Alleingang entscheidet!?

Die Mecklenburg-Vorpommern News (www.mvpo.de) berichten heute unter anderem über eine Wesentliche Änderung einer bestehenden Milchviehanlage in Horst bei Bützow

Bützow/MVPO Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Meiners-Hobel GbR in 18246 Bützow, Ortsteil Horst, beabsichtigt, die in der Gemeinde Bützow, Gemarkung Bützow, Flur 2, Flurstücke 44 - 48, gelegene Milchviehanlage wesentlich zu ändern.

Die Änderung besteht im Wesentlichen aus der

  • Errichtung eines Milchviehstalles (302 TP),
  • eines Abkalbe-/Krankenstalles (24 TP),
  • eines Melkhauses mit Verbinder,
  • eines Güllebehälters mit 3 694 m³ Fassungsvermögen
  • sowie einer abflusslosen Grube,
  • einer Vorgrube für Gülle,
  • einer Versickerungsmulde einschließlich Tierplatzverschiebungen.

Das Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 5 in Verbindung mit der Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Quelle: MVPO Landesdienst red/sn, 06.08.2012 07:59 Uhr

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

So weit die MVPO-Informationen.

Es läuft wie immer:

  1. Eine vorgesehene Erweiterung (um immerhin 326 Tierplätze) wird zur "Änderung" verniedlicht.
  2. Die "Vorprügung des Einzelfalls" (!) führt zu dem routinemäßigen Ergebnis, "dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
  3. "Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar."

Mitsprache (oder auch nur Nachfrage) der Kommune(n) und Bürger sind also wie immer auf Null gesetzt. Investor und Behörde klären alles unter sich. Und wie immer ist es die Regel, nicht der behauptete "Einzelfall".

Gründe für Nachfragen gäbe es genug. Allein die geplante Versickerungsmulde wird zu unvermeidbaren Grundwasserbelastungen führen, selbst wenn sie nur für Regenwasser geplant ist - denn in und neben einer Tierhaltungsanlage gibt es kein unbelastetes Regenwasser!

Was nutzt uns da die Backhaus-Webseite (Unsere Landesregierung wird basisdemokratisch)?