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Donnerstag, Dezember 09, 2010

Wasser, Abwasser, Regenwasser: Abzocke ohne Ende

Von den Freien Wählern Goldberg erhielten wir folgende Information:

Freie Wähler Goldberg

Neue Bescheide - alte Ungerechtigkeit

Die Stadtvertretung Goldberg hat im Schnellgang neue Satzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen, die leider kein Stück gerechter sind als die alten Satzungen, dafür aber dem Bürger noch mehr Lasten aufbürden sollen.

Gegen die alte Satzung hatten einige Bürger geklagt. Sie hatten vor Gericht vor allem deshalb Recht bekommen, weil „die Satzung ein Ausdruck der völligen Willkür“ war (Zitat des Gerichts aus der mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Schwerin).

Nachdem fast zwei Jahre zur völlig neuen Grundstücks-Datenerfassung und für neue Formulierungen und Paragraphen gebraucht wurden, hat die Stadtvertretung trotz Protest der `Freie Bürger Fraktion` die Satzungen nun im Schweinsgalopp verabschiedet.

So wurde mal eben beschlossen, die Zusatzgebühren um 2800 % (von 2 Cent auf 58 Cent) anzuheben. Begründung aus der Verwaltung für die Riesenverteuerung: man habe bei der turnusmäßigen Neukalkulation festgestellt, dass seit Jahren zu geringe Wartungskosten angenommen worden waren.

Es gibt aber noch viel mehr Klärungsbedarf:

  • was ist eigentlich der Geltungsbereich?
  • welche Einrichtungen umfasst das Beseitigungssystem?
  • warum ist die Bezugsfläche nicht größer sondern um 100 000 m² kleiner geworden?
  • was ist an tatsächlichen Wartungskosten (ohne Investitionsanteile!) zu planen?
  • Womit lässt sich eigentlich der riesige Personalkostenaufwand rechtfertigen?
  • Welche Regeln gelten bei Befreiungen bzw. beim Widerruf der Befreiung?
  • Entspricht die Tiefenbegrenzung den örtlichen Verhältnissen?
  • Und so weiter und so fort

Wir werden deshalb die Satzungen erneut gerichtlich überprüfen lassen.

Nach Rücksprache mit dem Fachanwalt Korf raten wir außerdem allen Betroffenen:

Legen Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein und beantragen Sie die Aussetzung des Vollzugs. (Falls Sie trotzdem zahlen, dann denken Sie an den Vermerk „Unter Vorbehalt“)

Schließen Sie sich bei Ablehnung des Antrags einer Sammel- oder Musterklage an.

____________________________________________________________________________________________________________________ Gustav Graf von Westarp, Vorsitzender; Amtsstraße; 19399 Goldberg; 16 0171 778 6525; 038736 81333;grafwestarp@web.de