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Mittwoch, März 07, 2012

Bürgerschaftliches Engagement - Fördermittel nach Gutsherrenart?

Eines der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt veröffentlichte unlängst folgende Pressemitteilung:

Mit der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für ökologische Schwerpunkte Lokaler Agenden 21" von 1999, kurz Agenda 21-Förderrichtlinie genannt, können Projekte zur Erstellung und Umsetzung Lokaler Agenden bzw. Lokaler Nachhaltigkeitsstrategien unterstützt werden. Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben können dabei mit Haushaltmitteln des Landes gefördert werden; nicht zuwendungsfähig dabei sind Ausgaben für Personal, Finanzierung, Bewirtung und Kommunikation.

Zuwendungsberechtigt nach der Förderrichtlinie sind Landkreise, Kommunen, Vereine und Verbände aus MV.

Diese Förderrichtlinie ist vor allem für die Umsetzung kleinerer nachhaltigkeitsbezogener Projekte gedacht. Projektthemen können dabei u. a. aus den Bereichen

· Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung

· Klimaschutz/Klimabildung

· Umwelt- und Klimaschutz im ländlichen Raum

· Einführung eines kommunalen Öko-Audits

· Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21/Nachhaltigkeitsstrategie

· Projekte zur Umsetzung der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" 2005-2014

kommen.

Gefördert werden vor allem Projekte, die geeignet sind, das bürgerschaftliche Engagement im Umweltbereich zu unterstützen. Dabei werden nur Projekte in Kommunen gefördert, die über einen Beschluss zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 bzw. einer Lokalen Nachhaltigkeitsstrategie verfügen.

… Weitere Informationen zur Förderrichtlinie sind nachzulesen im Internet beim Dienstleistungsportal der Landesregierung MV, Förderfibel - Lokale Agenda 21.

Dem aufmerksamen Leser fällt zweierlei auf:

1. Bürgerschaftliches Engagement wird dann und nur dann gefördert, wenn die zuständige Obrigkeit (die Kommune) einen entsprechenden Beschluss gefasst hat

2. Wer unter der gegebenen Internetadresse nachlesen will, läuft ins Leere.

Aber unter den richtigen Webadressen (siehe unten) findet er den Sachverhalt, dass bürgerschaftliches Engagement nur mit kommunaler Genehmigung gefördert wird (und auch dann nur zu 50 Prozent!), bestätigt. Für das Problem „Woseriner Pflasterstraße“ beispielsweise scheint ein Ökoaudit sehr sinnvoll zu sein. Aber die Kommune will statt der Pflasterstraße ein Asphaltband, obwohl alle ökologischen und ökonomischen Fakten dagegen sprechen. Sie, die Kommune, wird also auf keinen Fall die Rahmenbedingung für ein Ökoaudit herstellen. Demokratie nach Gutsherrenart?

Zum Nachlesen:

http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Foerderfibel/Verbesserung_der_regionalen_Infrastruktur/Wirtschaftsnahe_Infrastruktur/Touristische_Infrastruktur/_Foerderungen/Lokale_Agenda_21/index.jsp

und

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000002449&st=vv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Dort steht es im Klartext:

Bei Vereinen und Verbänden ist eine Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune schriftlich nachzuweisen.

In der Gebietskörperschaft, in der das Projekt durchgeführt werden soll, muss ein Ratsbeschluss o. ä. zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda (Leitbild, Ziele und Maßnahmen) vorliegen.

Zuwendungen zum kommunalen Öko-Audit können nur Antragstellern gewährt werden, die einen entsprechenden Beschluss zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda vorlegen können.