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Dienstag, Februar 19, 2013

Kleinwindanlagen in Sachsen-Anhalt erlaubt

Nach einer Meldung im Neuen Deutschland vom 19.2.2013 entfällt in der neuen Bauordnung von Sachsen-Anhalt die Genehmigungspflicht für Kleinwindanlagen unter 10 m Höhe. In reinen Wohngebieten bleiben sie aber verboten.

Nach einer Marktstudie der Deutschen Energieagentur DENA werden Kleinwindanlagen schrittweise zu einer praktikablen Form der autarken Energieerzeugung.

Der Bundesverand Windenergie hat ein Handbuch zu Trechnik, Genehmigungen und Wirtschaftlichkeit von kleinen Windkraftanlagen erarbeitet (wir haben es allerdings auf der Webseite des Bundesverbandes nicht gefunden).

Viele Detailinformationen finden sich auf http://www.kleinwindanlagen.de/

Zu den Kosten für die Energiewende finden sich auf der Webseite des Bundesverbandes Windenergie mehrere informative Artikel:

Posted by Dr. Günter Hering at 11:54
Edited on: Dienstag, Februar 19, 2013 12:23
Categories: 100-%-alternative-Energie, Regionale Energien, Windenergie