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Sonntag, April 29, 2012

Warnow-Schiffahrt (III) - Ein notwendiger Nachtrag

Eine Leserzuschrift veranlasste uns, die SVZ-Meldung vom gestrigen Tag (28.4.2012) (siehe auch Warnowschiffahrt (II): Bis auf weiteres nicht zwischen Schwaan und Rostock ) genauer zu lesen und zu überdenken. Heiko Heimlich schrieb als Leserkommentar zum vorgenannten SVZ-Artikel:

"Hei lücht!!!

Die SVZ berichtet, dass die Motorbootfahrt zwischen Schwaan und Bützow stattfand, "in einem Bereich der Warnow also, der weder Naturschutz- noch Vogelschutzgebiet ist und schon gar nicht der Entnahmebereich von Trinkwasser für Rostock und Umgebung." Das dürfte von Herrn Meier stammen, stimmt aber nicht. Auch in diesem Bereich sind die Warnow und ihr Uferstreifen Trinkwasserschutzzone II (OW) bzw. III (OW), Vogelschutz- und FFH-Gebiet und anteilig auch Landschaftsschutzgebiet. Wer es nicht glaubt, kann sich auf der Kartenseite des LUNG selbst überzeugen: http://www.umweltkarten.mv-regierung.de

Wenn schon der Herr Amtsleiter nicht weiß, wo welche Schutzzonen in seinem Amtsbereich liegen - wieso macht der BUND (in Persona von Herrn Dr. Roloff) dieses miese Spiel mit?".

Wir sind der Empfehlung von Herrn Heimlich nachgegangen und haben auf der genannten Webseite folgende Informationen zum Warnow-Abschnitt zwischen Bützow und Schwaan gefunden und als Screenshot nachstehend dokumentiert:

1. Trinkwasserschutzzonen

2. Vogelschutz- und FFH-Gebiete

 

3. Landschaftsschutzgebiete

 
Posted by Dr. Günter Hering at 12:46
Edited on: Montag, Juni 04, 2012 17:51
Categories: Kulturlandschaft, Umweltschutz, warnow, Wasser, Abwasser, Regenwasser, Wasserrahmenrichtlinie