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Dienstag, Oktober 05, 2010

Wasser-Abzocke -Zweckloser Versuch!

Wasser-Abzocke -Zweckloser Versuch! 10/2010

Schritt für Schritt

Es ändert sich nichts, wenn wir es nicht verändern

Auf dem Weg zu mehr Abgabengerechtigkeit ist ein weiterer großer Schritt getan!!
Am 14.9. verkündete das Oberverwaltungsgericht Greifswald seine Entscheidung, dass die Beitragssatzung des WAZV Parchim-Lübz in allen Teilen ungültig ist.
Ein großer Erfolg für alle Bürger, die sich gegen Altanschließerbeitrage beim Trinkwasser und gegen die Abwasserbeiträge gewehrt haben.
Noch ist die Begründung für das Urteil nicht veröffentlicht – aber schon während der Verhandlung hatten die Richter an zahlreichen Stellen festgestellt, dass die Satzung nicht mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.
In der Folge muss allen Klägern und allen, die Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben jetzt vom WAZV recht gegeben werden und an die, die schon gezahlt haben, das Geld zurückgezahlt werden.
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Eine klare Sache!? Nicht beim WAZV.
Trotz Vorgabe durch das Gericht, sind die Widersprüche immer noch nicht beantwortet und auch die Rückzahlungen stehen noch offen.
Nach unserer Erfahrung wird der WAZV weiter versuchen, Zeit zu gewinnen, einen Teil der Rückforderungen mit Vergleichen abspeisen und versuchen, die bisherige ungerechte Satzung durch einige Korrekturen doch noch zu rette.
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Damit muss jetzt Schluss sein !!
Denn jetzt besteht die große Chance, eine völlig neue Satzung zu erstellen, die in den Abgaben nicht von der Größe der Grundstücke ausgeht, sondern von dem tatsächlichen Wasserverbrauch. Es ist doch für niemanden begreiflich, dass für ein großes Grundstück, auf dem vielleicht nur eine Person lebt, mehr gezahlt werden muss, als für einen ganzen Wohnblock auf einem kleinen Grundstück aber mit Dutzenden von Verbrauchern.
Diese Chance zu mehr Gerechtigkeit muss jetzt ergriffen werden.
Dazu reichem wir jedem die Hand und dazu kann jeder beitragen.
Reden Sie mir Ihren Vertretern und Bürgermeistern. Schließen Sie sich den Bürger-initiativen an.
Fordern Sie Ihre Gemeindevertreter auf, Beschlüsse zu fassen, durch die Ihre Bürgermeister daran gebunden werden, in der WAZV – Versammlung gegen Korrekturen und für die Erstellung einer neuen Gebühren- oder Entgelt-Satzung zu stimmen.
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Auch die, die im Vertrauen auf den WAZV schon ohne Widerspruch bezahlt hatten, können ihr Geld nur zurückbekommen, wenn es zu einer grundsätzlichen Satzungsänderung kommt. Auch die sollten unbedingt bei ihren Bürgermeistern für eine neue Satzung aktiv werden.
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Sobald die Urteilsbegründung bekannt wird, laden die Bürgerinitiativen im WasserNetz zu einer zentralen öffentlichen Informationsveranstaltung ein.
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WasserNetz
Bürgerinitiativen gegen Altanscnließerbeiträge
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Bürgerinitiativen u.a. in Plau, Karow, Goldberg, Neu-Poserin, Gallin-Kuppentin, Wendisch Waren, Wendisch-Priborn, Mestlin, Domsühl, Severin, Dütschow und Neu Herzfeld
Posted by Dr. Günter Hering at 11:04
Edited on: Dienstag, Oktober 05, 2010 11:27
Categories: Altanschliesserbeiträge